Freitag, 31. August 2012

Autoren protestieren gegen die Tarifflucht bei der Nördlinger Druckerei des C. H. Beck Verlages!

Hardliner des Verlages und der Druckerei verweigern jeglichen Dialog!


Statt auf Dialog zu setzen, verweigern sowohl die Konzernleitung in München als auch die Druckereileitung in Nördlingen jeglichen Dialog. Gesprächsangebote seitens ver.di, um eine tarifliche Lösung zu finden, werden ignoriert bzw. abgelehnt.
Wer diese Politik betreibt und der zuständigen Gewerkschaft die Türe vor der Nase zuknallt, darf sich als Verleger und Druckereileiter nicht über die schlechte Stimmung in der Belegschaft und die weiteren Reaktionen der Beschäftigten wundern.

Die Linie der Konzern- und Druckereileitung ist:
Drohen mit Kündigungen, Arbeitsplatzverlust und gar Schließung der Druckerei. Zuletzt so geäußert auf der Betriebsversammlung am 23. Juli 2012.

Autoren protestieren gegen Tarifflucht!


Die Autoren Sibylle Spoo, Micha Heilmann, Dr. Thomas Klebe und Jürgen Ratayczak des Basiskommentars zum Betriebsverfassungsgesetz, der im Bund-Verlag erscheint, haben gegen die Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck in einem Brief an die beiden Verleger in München protestiert.

Weitere Informationen, sowie der Brief der Autoren an die beiden Verleger des C.H. Beck Verlages finden Sie unter der Rubrik:  Aktuelles aus dem Bereich Druckindustrie! 

www.druck.verdi.de/druckindustrie

Ein Jahr Tarifflucht - Das ist ein Jahr zuviel!

Freitag, 24. August 2012

Führungskraft startet Mitarbeiterumfrage und empfielt auch gleich die passende Antwort!



Fragen, die man sich stellen sollte“ - Niveau der Umfrage ist höchst bedenklich!

Der Bereichsleiter der Buchbinderei hat wohl das Ziel, das Betriebsklima zu verbessern und seine Mitarbeiter zu motivieren. Ein Ziel, dem man nur zustimmen kann.
Ob dies mittels dieser Mitarbeiterumfrage und der gestellten Suggestiv-Fragestellungen geschehen kann, ist höchst zweifelhaft.
Das „gewisse Fingerspitzengefühl“ einer Führungskraft des Beck-Konzerns bleibt da wohl völlig auf der Strecke!

Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung, auf diese Art Umfrage zu antworten!


Die weitere Bewertung überlassen wir den Kolleginnen und Kollegen der Buchbinderei und natürlich allen Leserinnen und Lesern dieser Blogseite. 
Schreiben Sie uns ihre Meinung!
 






Donnerstag, 23. August 2012

Start der Tarifrunde in der Papierverarbeitung für Buchbinderei und Versand!

Die Arbeitgeber der Papierverarbeitung wollen unsere Kolleginnen und Kollegen wieder mal schlechter als in anderen Branchen bezahlen!


“Die Beschäftigten haben ein deutlich besseres Angebot verdient“. Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Angebot der Arbeitgeber in der 1. Verhandlungsrunde.
Er kritisierte, dass die Arbeitgeber offenbar meinen, die Beschäftigten ließen sich mit einer Lohn- und Gehaltserhöhung abspeisen, die sehr weit unter den Tarifabschlüssen dieses Jahres in den anderen Branchen liegt.

Unsere Forderung 6,5 % für 12 Monate!

Die gute wirtschaftliche Entwicklung der Branche seit dem letzten Tarifabschluss 2010 ist der beste Grund, die Arbeitsleistung der Kolleginnen und Kollegen mit einem ordentlichen Plus im Geldbeutel zu würdigen.
Dennoch haben es die Arbeitgeber abgelehnt, die von uns dargestellte gute wirtschaftliche Entwicklung der Branche in einer auszuhandelnden Lohnerhöhung zu berücksichtigen.

Dem entsprechend lautete dann auch ihr Vorschlag, der sich sehr nahe an einem Tarifabschluss orientiert, so die Arbeitgeber:

- ein Nullmonat September
- ab Oktober 2012 - 3,1 %
- ab November 2013 - 2,4 %
- Laufzeit bis September 2012

5,5 % bei einer Laufzeit von 25 Monaten, das ist deutlich schlechter, als die Branchen wie Metallindustrie und Chemie.

Auch bei Beck in Nördlingen bringen die Kolleginnen und Kollegen in der Buchbinderei und im Versand jeden Tag volle Leistung.

Deshalb akzeptieren wir keinen schlechteren Lohnabschluss als in anderen Branchen!

Nur in einer Tarifrunde haben wir die Möglichkeit unser
monatliches Einkommen zu verbessern!
 
Jetzt für einen guten Tarifabschluss kämpfen!


Jetzt Mitglied bei ver.di werden!

Samstag, 18. August 2012

Anwälte attackieren ver.di-Blog!

Unser verdi-Blog: eine Erfolgsgeschichte!


Seit dem Start unseres C.H. Beck-ver.di Blog am 25. Juni 2012, haben wir mehr als 15.000 Zugriffe bzw. Leser der Blog-Beiträge. Die Tarifflucht der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie und die daraus resultierenden abgepressten massiven Einkommensverluste sind ein Grund für die Einrichtung dieses Blogs. 
Weitere Themen sind u. a. das Verhalten von Führungskräften, Bonuszahlungen, Tarifverhandlungen, die abgepressten Zusatzverträge und weitere betriebliche Konflikte.

Die Anzahl und die Inhalte der Kommentare zeigen, dass die Leserinnen und Leser dieses Blogs sich mit diesen Themen identifizieren und dort wo angebracht, die aktuellen Zustände bei C. H. Beck kritisieren. 

Führungskräfte mobilisieren ihre Anwälte! 

Am 10. August 2012 wurde der Kommentar "Genügend Geld dazu sollte vorhanden sein"..., von einem anonymen Leser veröffentlicht. Im Kommentar folgte dann eine Aufzählung von verschiedenen Personalkosten,  einer  tariflichen Eingruppierung, Prämienzahlungen, usw., die kritisiert werden. Ferner wird verwiesen auf die Aussage von Dr. Beck auf der letzten Mitarbeiterversammlung, wo er erklärte, dass genügend Geld da ist. Abschließend heißt es dann weiter: Dieses Geld gehört anständig und gerecht verteilt. Wir haben es mit erarbeitet und deshalb verdient!

Eine Führungskraft der mittleren Führungsebene schaltete nun einen Rechtsanwalt ein. Einige Äußerungen im Kommentar, u. a. die nicht korrekte Bezeichnung der Tätigkeit führen hier "zu einer herabsetzenden Meinungsäußerung mit beleidigender Wertung, welche unsere Mandantschaft in ihrer persönlichen Ehre verletzt", so  ihr Rechtsanwalt.  

Am 28. Juli 2012 erschien ein Kommentar, der sich überwiegend mit der Betriebsversammlung vom 21.Juli 2012 befasste. Kritisiert wurden Druckereileiter Höhn, Herr Saßnink, sowie Dr. Beck in Verbindung mit den Themen Motivation, Mitarbeiterführung und Sozialkompetenz. Kritik gab es auch an Führungskräften der mittleren Führungsebene. Weiter heißt es: "AN ALLE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN: Wir müssen standhaft bleiben! Was uns nicht kaputt macht, macht uns stark"!

Aufgrund der beiden Kommentare vom 28. Juli und vom 10. August 2012 schaltete eine weitere Führungskraft der mittleren Ebene ebenfalls einen Rechtsanwalt ein. Nach Ansicht seines Rechtsanwaltes stellen die  verwendeten Formulierungen eine herabsetzende Meinungsäußerung mit beleidigender und ehrverletzender Wertung dar.

Wie sehen wir die Sache?

Als Blogredaktion sind wir der Aufaasung, dass jeder, entsprechend dem Grundgesetz das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. 

Das Gesetz sagt aber auch, dass ehrverletzende oder beleidigende Äußerungen nicht Inhalt eines Posts und/oder Kommentars sein dürfen.


Der Redaktion dieses Blogs geht es nicht darum, jahrelange Rechtsstreite darüber zu führen, ob einzelne Worte, Halbsätze oder Passagen nun exakt einer höchstrichterlichen Rechtsprechung standhalten oder auch nicht.

Wir wollen den Kolleginnen und Kollegen und den Leserinnen und Lesern aktuelle Themen schnell, lesbar und interessant aufzubereiten und weiterzugeben. Viele unserer Leserinnen und Leser nehmen das dankbar auf und beteiligen sich selbst mit Kommentaren. Presserechtlich ist für diese Kommentare aber die Redaktion verantwortlich. 

Ein Rechtsstreit bringt unseren Leserinnen und Lesern nichts. Deshalb haben wir uns als Blogeredaktion entschlossen, die beiden Kommentare zu löschen. Sollte dies ein Versuch sein, diesen Blog "mundtot zu machen", ist dieser Versuch  gescheitert!

Wir machen weiter!

Dieser Blog lebt solange, solange Ungerechtigkeit und Tarifflucht in diesem Konzern existieren und solange es engagierte Kolleginnen und Kollegen gibt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.

Mehr als 15.000 Zugriffe in acht Wochen geben uns Recht.

Ein Jahr Tarifflucht, ist ein Jahr zuviel!

 

Eure Redaktion des C.H. Beck Blog.




Dienstag, 14. August 2012

RECHT SO!


Kein Verfall des Urlaubs wegen Krankheit bei der Druckerei C. H. Beck! 


DGB-Rechtsschutz vertritt erfolgreich ver.di-Mitglieder vor dem Arbeitsgericht.


Krankheit und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit kann jeden von uns treffen.
Wenn dann der Resturlaub wegen Krankheit nicht mehr genommen werden kann bzw. der Arbeitgeber diesen Resturlaub streicht, dann haben die Betroffenen das Nachsehen.

So auch zwei ver.di-Mitglieder und Beschäftigte der Druckerei C. H. Beck.
Ein betroffener Arbeitnehmer war vom September 2010 bis Mai 2011 arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund der Erkrankung war es dem Kollegen nicht möglich, seinen Urlaubsanspruch aus 2010 vollständig einzubringen. Der Arbeitgeber hat dem Kollegen den Resturlaubsanspruch von 74 Stunden gestrichen bzw. ihm mitgeteilt, dass diese 74 Stunden verfallen sind. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Druckindustrie Anwendung.

Nach erfolgloser Geltendmachung seines Resturlaubs bei der Geschäftsleitung, beantragte der Kollege bei ver.di Rechtsschutz. Vertreten durch die Juristin Maria Wittgen von der DGB-Rechtsschutz GmbH in Augsburg, wurde beim Arbeitsgericht Klage eingereicht.

Der Kollege begehrt mit seiner beim Arbeitsgericht Augsburg eingegangenen Klage die Gutschrift von 74 Stunden auf seinem Urlaubskonto.

Unsere Juristin Maria Wittgen ist der Auffassung, dass sowohl der gesetzliche Mindesturlaub als auch der tarifliche Mehrurlaub nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verfallen.
Denn der Manteltarifvertrag für die Druckindustrie differenziere nicht zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub und enthalte auch keine vom Bundesurlaubsgesetz wesentlich abweichende Regelung zum Verfall von Urlaubsansprüchen.

Die Arbeitgeberseite ist der Meinung, dass es im Manteltarifvertrag für die Druckindustrie sehr wohl deutliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Tarifvertragsparteien zwischen dem gesetzlichen und dem tariflichen Mindesturlaub differenzieren wollen.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat entschieden, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Gutschrift von 74 Urlaubsstunden aus dem Jahr 2010 auf seinem Urlaubskonto hat. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers aus 2010 ist, auch soweit es sich um einen tariflichen Mehrurlaub handelt, nicht verfallen.

In dem nahezu gleichgelagerten weiteren Parallel-Verfahren konnte Kollegin Maria Wittgen für das ver.di-Mitglied erreichen, dass dem Arbeitnehmer 95 Stunden auf seinem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.

Gegen beide Urteile des Arbeitsgericht Augsburg legte die Arbeitgeberseite Berufung beim Landesarbeitsgericht München ein.

Beim Kammertermin am Landesarbeitsgericht nahm die Arbeitgeberseite, nach den Ausführungen des Vorsitzenden, die Berufung zurück.
Somit sind die beiden positiven Urteile des Arbeitsgerichtes Augsburg für unsere beiden Kollegen rechtskräftig und sie erhalten ihre 74 bzw. 95 Urlaubsstunden auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben!
 

Ein schöner Erfolg für die beiden Kollegen!

Dieses nun rechtskräftige Urteil bringt auch Rechtssicherheit für Kolleginnen und Kollegen, die in eine vergleichbare Situation geraten.


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Mittwoch, 8. August 2012

6,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt!

Ohne uns gibt es keine Bücher!


Start der Tarifrunde 2012 für die Kolleginnen und Kollegen in der Buchbinderei und im Versand!



Zum 1. September 2012 fordern wir für 12 Monate eine monatliche Erhöhung um 6,5 Prozent. Darüber hinaus sollen die Ausbildungsvergütungen zusätzlich angehoben werden.



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

jetzt ist Zahltag für die gute wirtschaftliche Entwicklung der Branche, sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke nach der Sitzung der Tarifkommission für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie.

Mit vielen Überstunden haben die Beschäftigten dafür gesorgt, dass die Umsatz-Einnahmen dieser Branche kräftig ansteigen. Die Beschäftigten haben mit viel beruflichem Engagement auch für eine hohe Prouktivität gesort.

Es ist deshalb höchste Zeit, dass diese Leistung durch eine ordentliche Lohn- und Gehaltserhöhung anerkannt wird, damit auch die Berufe und die Beschäftigung in der Papierverarbeitung attraktiv bleiben.

Beschlossen wurde auch, den Manteltarifvertrag noch nicht zu kündigen und stattdessen nach Abschluss der Lohn- und Gehaltsrunde dieses Thema auf einer Arbeitszeitkonferenz noch einmal besonders zu beraten.

Die erste Verhandlungsrunde findet am 17. August statt. Die tarifliche Friedenspflicht endet am 1. September 2012.


Bitte bedenkt: Nur in einer Tarifrunde haben wir die Möglichkeit, unser monatliches Einkommen zu verbessern. Nur wer mitmacht und mitgestaltet, sorgt dafür. Nur zuschauen und abwarten wird nicht ausreichen.

Deshalb macht mit. Packen wir es gemeinsam an!

Tarife nützen, Tarife schützen - Mitglied bei ver.di werden!


 

Freitag, 3. August 2012

Erpressung geht weiter: Druckerei ist der faule Apfel im Korb!

„Die Druckerei ist der faule Apfel im (Beck‘schen Obstkorb)“, sagte Herr Saßnink, die rechte Hand von  Herrn Dr. Hans-Dieter Beck bei der Betriebsversammlung am 23. Juli 2012. Wenn die Belegschaft nicht spurt, drohte er, soll es Auslagerung von Aufträgen geben. Die Druckerei will er auch gleich verkaufen und Leute rausschmeißen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Gutsherrenart, nicht so wie es das Gesetz fordert. Die Argumente haben wir im letzten Jahr des Öfteren gehört. Mit diesen Argumenten haben sie uns persönlich, per Telefon und durch Vorgesetzte Unterschriften für deutlich verschlechterte Arbeitsverträge abgepresst. Nicht die feine Art eines Ehrenmannes! Aber wir haben inzwischen schon kapiert, dass die Beck‘sche nicht mehr das ist, was sie mal war.


Wem’s nicht passt, der soll gehen!

Die Beck-Beschäftigten können ruhig ihre Grundrechte wahrnehmen, ihre freie Meinung äußern oder auch streiken. Aber wenn sie dies tun, werden sie die Konsequenzen tragen müssen. Was wir wert sind und was die neue Kultur in diesem Unternehmen ist, zeigt die Äußerung des Druckereileiters Höhn.

Und wem das alles nicht passt, der soll sich eine andere Arbeit suchen und das Haus verlassen!

Ein Ton der aufhorchen lässt und der uns die Wertschätzung zeigt, die unser Arbeitgeber noch für uns übrig hat. Hau ab, wir sind der Herr im Haus. Was wir wollen wird gemacht. Basta!

Wir bleiben hier!

Schön, dass diese Auffassung der Geschäftsleitung in dieser Klarheit an den Tag kommt. Schön, dass sie uns diese, ihre Wertschätzung so offen zeigt. Nicht schön ist, dass sie mit solchen Tönen und Taten uns den Spaß an der Arbeit verderben und sich selber die Maske vom Gesicht reißen. Die gute Beck‘sche, in der wir uns über Jahre und Jahrzehnte wohlgefühlt haben, für die wir unsere Haut zu Markte tragen, ist nicht mehr.
                                 
Wir werden beschimpft, aber wir bleiben hier! Und wir werden für das kämpfen, was uns zusteht. Wir werden keine Ruhe geben und uns nicht einschüchtern lassen und um unseren Tarifvertrag kämpfen (einschließlich für die Rückkehr der Buchbinderei und des Versandes in den Drucktarif). Wer solche Töne anschlägt, sagt seiner Belegschaft einen Kampf an, den wir nicht wollen.
Aber: Wir wollen nur das was uns zusteht. Drucktarif - mehr nicht.

Spaltung von oben!

Einige Vorgesetzte gingen am Dienstag nach der Betriebsversammlung durch die Abteilungen und forderten die Kolleginnen und Kollegen auf, die Belegschaft jetzt nicht zu spalten. Man müsse jetzt für einige Jahre halt in den sauren (faulen?) Apfel beißen, dann wird alles gut.

Es wird gespalten! Aber von oben! Gespalten durch Druck und Spiel mit der Angst. Es hat sich gezeigt, dass diejenigen, die sich nicht haben erpressen lassen, in Ruhe gelassen werden. Es war die Entscheidung von jedem, aber es war keine freie Entscheidung und es wird auch zukünftig keine bleiben, wie die unverhohlenen Drohungen des Herrn Saßnink zeigen.

Lügen haben kurze Beine!

Bei der Betriebsversammlung am 16.04.2012 erklärte Herr Höhn auf Nachfrage, dass es für Teile von mittleren Führungskräften Sonderzahlungen gab. Dies wurde im ver.di-blog von Kolleginnen und Kollegen wiederholt und kritisiert. Es entstand der Eindruck, dass man auf diese Weise entweder Leute belohnen will, die sich dadurch hervorgehoben haben, dass sie die Beschäftigten besonders effektiv unter Druck setzten oder dass man die erfolgten Kürzungen bei einigen wieder kompensieren will.

Dies wurde jetzt mehrmals von Herrn Höhn bestritten, obwohl es ein Saal voller Kolleginnen und Kollegen gehört hat. Er hat auf der Betriebsversammlung am 23. Juli 2012 erneut erklärt, dass die Feststellung falsch sei. Der Betriebsrat kann sich täuschen, aber dies scheint eine Lüge zu sein.

Denn: Der Betriebsrat erhielt am 9. Februar 2012 eine Mitteilung, dass 4 Kolleginnen und Kollegen Sonderzahlungen erhalten werden. Mitgeteilt wurde dem Betriebsrat per Formular der Geschäftsleitung, wer in welcher Höhe Zahlungen erhalten soll. Wir bleiben dabei, Herr Höhn sagt ohne Not die Unwahrheit vor versammelter Belegschaft. Wir haben dies registriert.

Durch Respekt und Anerkennung der Leistung in eine gesicherte Zukunft!

Drohungen und Erpressungen sind kein Zustand der auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in der Druckerei sichert. Durch Einschüchterungen lassen sich die Kolleginnen und Kollegen ihr Recht auf gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen, die der Tarifvertrag Druck regelt, nicht nehmen. Die Mitarbeiter der Druckerei sind der Motor des Erfolges und haben Respekt und Anerkennung ihrer Leistungen verdient.
 
Nur wenn der Motor bereit ist Leistung zu bringen, wird dieser Standort gesichert. Die Kolleginnen und Kollegen der Druckerei wissen, was sie können und leisten. Deshalb haben sie keinen Grund, sich von leeren Worthülsen und verbalen Attacken einschüchtern zu lassen und stehen für das gerade, was sie sind.
 
Eine Belegschaft fühlt sich nicht weniger Wert als die Herren in München. Eine Belegschaft die durch gesunden Kampfgeist überzeugt. Eine Belegschaft die mit voller Überzeugung und vollem Einsatz eine Rückkehr in den Tarifvertrag fordert.

Investitionen sind Unternehmersache, die lässt sich ein ehrbarer Kaufmann nicht von der Belegschaft bezahlen! Dafür hätte man in den zahllosen fetten Jahren, in denen man 2, 3, 4 oder noch mehr Millionen Gewinn im Jahr gemacht hat, Rücklagen bilden können.

Egal wie viel auch immer der Verlust der Tarifbindung die KollegInnen gekostet hat:
Ein Jahr ohne Tarifbindung – Das ist ein Jahr zuviel!