Mittwoch, 31. Oktober 2012

Es tut sich was - hoffentlich?

Sondierungsgespräch zwischen Geschäftsleitung und ver.di!

Zwischen der Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen und ver.di findet nach 18 Monaten tariflosem Zustand, am 28. November 2012 ein Sondierungsgespräch statt. Darauf einigten sich nun beide Seiten.

Thema dieses Gesprächs ist eine Rückkehr zu den tariflichen Regelungen der Druckindustrie und ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit.

Für ver.di garantieren nur tarifliche Regelungen Rechtssicherheit für alle und sind ein Maßstab für eine zufriedene und engagierte Belegschaft. Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten und nicht gegen sie.

Bitte vormerken:
Am 1. Dezember 2012 findet für alle „ver.di-Mitglieder" der Druckerei C.H. Beck eine Mitgliederversammlung statt.

Montag, 29. Oktober 2012

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Auch die vorgeschlagenen Verhandlungstermine für Ende November finden keine Zustimmung!

Arbeitgeber hält an seiner Taktik fest – verzögern, Zeit schinden und die Beschäftigten im Unklaren lassen!

Unglaublich aber wahr. Auch für die vorgeschlagenen Verhandlungstermine für Ende November 2012 gab es von der Geschäftsleitung kein klares Ja, dass diese Termine zustande kommen.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Brief an die Geschäftsleitung vom 16.10.2012:

Sehr geehrter Herr Höhn,
wir bedauern sehr, dass keiner der von uns vorgeschlagenen Verhandlungstermine (19., 22. oder 25.10.2012) von Ihnen wahrgenommen wird.Als Tarifpartner sollten wir aber auch gegenüber den Beschäftigten der Druckerei den Eindruck vermeiden, dass man die anstehenden Tarifgespräche ohne Nennung von konkreten Verhandlungsterminen zeitlich strecken oder gar verzögern will. Dies wäre sicherlich nicht im Interesse der Beschäftigten der Druckerei und würde auch kein Verständnis bei der Belegschaft finden.

Deshalb bieten wir Ihnen langfristig und planbar folgende Verhandlungstermine an:
Freitag, 23.11., Dienstag, 27.11. und Mittwoch, 28.11. 2012 an.Teilen Sie uns bitte bis zum 25.10.2012 mit, welche der genannten Verhandlungstermine Ihrerseits zugesagt werden.

Mit der Bitte um Bestätigung bzw. Rücksprache verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Rudi Kleiber
Fachbereichssekretär



Auf dieses Schreiben erfolgte bis 29. Oktober 2012 keine Antwort durch die Geschäftsleitung!

Die Fakten sind:

Die am 4. Oktober 2012 vorgeschlagenen Verhandlungstermine für:

19. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!
22. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!
25. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!


Die am 17. Oktober 2012 vorgeschlagenen Verhandlungstermine für:
23. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!
27. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!
28. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!


Durch so ein Verhalten kann nur der Eindruck entstehen, dass die „Zusage zu Tarifverhandlungen ein taktisches Verhalten der Arbeitgeberseite ist. Der Verdacht liegt sehr nahe bzw. besteht durchaus, dass überhaupt nicht daran gedacht ist, die Themen Tarifverträge der Druckindustrie und Regelungen zur Altersteilzeit ernsthaft mit ver.di zu verhandeln.


Sind die Verhandlungen somit schon vor einer ersten Verhandlungsrunde gescheitert?

Wie anders soll man das Verhalten der Geschäftsleitung bzw.- der Arbeitgeberseite werten …


Ganz offensichtlich muss man davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Verantwortlichen und Führungskräfte bei C.H. Beck weiterhin nicht auf Dialog, sondern auf Konfrontation setzen.

Oder mit anderen Worten:
Tarifliche Regelungen, Rechtssicherheit für alle, eine zufriedene, engagierte und hochmotivierte Belegschaft sind für die Führungskräfte des Unternehmens anscheinend Begriffe, die keinerlei Stellenwert mehr besitzen!

Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten und nicht gegen sie. Das haben anscheinend einige der Herren immer noch nicht begriffen!

Sonntag, 21. Oktober 2012

Die vorgelegten Beweise der Arbeitgeberseite reichten dem Arbeitsgericht beim letzten Gerichtstermin nicht aus!

Wurde das Quorum von 70 Prozent für die abgepressten Zusatzverträge am 31.05.2011 tatsächlich erreicht?

Nach wie vor nicht entschieden sind die anhängigen Klagen von 3 Kollegen, hinsichtlich der Anfechtung der Zusatzverträge aus dem Jahr 2011.

Auch beim Kammertermin am 2. August 2012 konnte die Frage nicht geklärt werden, ob laut Ziffer 11 des Zusatzvertrages 70 Prozent derjenigen Mitarbeiter, die eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 24.05.2011" erhalten haben, diese bis zum 31.05.2011 (Eingang) unterzeichnet an die Geschäftsleitung/ Personalleitung zurückgegeben haben.

Laut Schriftsatz der Beklagten (Arbeitgeber) wurden 239 Arbeitsverträge an die Beschäftigten ausgegeben. Am 31.05.2011, 10 Uhr war eine Zustimmungsquote von 69,87 % erreicht.
Herr Höhn erklärte dann den Bereichs- bzw. Abteilungsleitern, dass die Quote erfüllt ist. Herr Höhn hatte selbst noch den Vertrag des Abteilungsleiters der Buchbinderei Reinhold Lechner auf dem Tisch liegen, der diesen auch am 31.05.2011 bei ihm abgegeben hatte, sodass am 31.05.2011 168 unterschriebene Verträge nachweislich zurückgereicht wurden.

Am 31.05.2011 sind neben der Gesamtzahl von 168 Verträgen und der damit vorliegenden Quote von 70,3 % noch weitere Verträge fristgerecht unterschrieben zugereicht worden, die jedoch nicht mehr im Einzelnen gezählt und erfasst worden sind, da diese für die Erreichung der Quote nicht mehr erforderlich waren (Auszug aus dem Schriftsatz der Arbeitgeberseite vom 3. Juli 2012).


Ungeklärte Fragen und „Ungereimtheiten" bleiben…

Am Kammertermin am 2. August 2012 erklärte Herr Höhn gegenüber dem Gericht, dass die Quote von 70 % am 31.05.2012 um 10 Uhr erreicht wurde. Daraufhin meldete er dies Herrn Dr. Beck nach München. Am 1. Juni 2011 erfolgte dann der Aushang an die Beschäftigten.

Widersprüchlich ist dazu der Artikel in den Rieser Nachrichten vom 1. Juni 2011 (Auszug):

Beck’sche: Viele akzeptieren Einzelverträge

„Die Geschäftsführung der Nördlinger Druckerei C.H. Beck zeigte sich gestern Nachmittag zuversichtlich, dass bald mindestens 70 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen haben. Gestern sei man an diese Quote, so Geschäftsführer Höhn, noch nicht ganz herangekommen, doch sei dies nur noch eine Frage weniger Tage".

Gegenüber dem Arbeitsgericht erklärte Herr Höhn, er schließt aus, dass er am 31.05.2011 mit den Rieser Nachrichten gesprochen habe, weil das Zustimmungsquorum bereits am 31.05.2011 vormittags erfüllt war.

Warum sollte die Redaktion der Rieser Nachrichten Dinge behaupten und wiedergeben, die so nicht gesagt wurden?


Der Vorsitzende Richter befragte dann Herrn Höhn, warum der Bereichsleiter Lechner einen Zusatzvertrag bekommen habe. Dieser unterliege doch den Tarifverträgen der Papierverarbeitung und nicht denen der Druckindustrie. 
Alle Führungskräfte haben diesen Vertrag vorgelegt bekommen, deshalb auch Herr Lechner, so Herr Höhn gegenüber dem Gericht.

Die Juristin der 3 klageführenden Kollegen stellte dann Herrn Höhn die Frage, wenn der Bereichsleiter der Buchbinderei bei der Zustimmungsquote hinzugezählt wurde, hat dann der Bereichsleiter der Buchbinderei dann noch einen Einzelarbeitsvertrag der Druckindustrie?
Diese Frage ließ das Gericht nicht zu und meinte, dass dies nichts mit der Sache zu tun hat!

Aus unserer Sicht ist diese Frage schon wichtig:
Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei den Tarifverträgen der Papierverarbeitung, zählt er nicht zur Quote. So wäre der Bereichsleiter der Buchbinderei zweimal zur Kasse gebeten worden. Einmal beim Wechsel von der Druckindustrie in die Papierverarbeitung und ein weiteres Mal bei den Zusatzverträgen.

Vertrauensbruch der Führungskräfte?

Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei aber nach wie vor den Tarifverträgen der Druckindustrie – diese Frage wurde vom Gericht nicht zugelassen und ist somit nicht geklärt – wäre dies ein ungeheuerlich Vorgang und Vertrauensbruch der Führungskräfte gegenüber allen Beschäftigten der Buchbinderei und der ganzen Belegschaft. Eine ganze Abteilung wechselt in einen rund 20 Prozent schlechteren Tarifvertrag und der Bereichsleiter behält noch „seinen Drucktarif". Kann und darf das sein?

Der Gerichtstermin und die Zeugeneinvernahme von Herrn Höhn am 2. August 2012, konnte somit nicht den Beweis erbringen, dass am 31.05.2011 die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.

Die Arbeitgeberseite wurde vom Arbeitsgericht aufgefordert, substantiiert (fundiert begründen) dass die Voraussetzungen der Ziffer 11 des Einzelarbeitsvertrages am 31.05.2011 vorlagen bzw. die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.


Der nächste Gerichtstermin wurde für den 29. November 2012 terminiert. Über den weiteren Verlauf werden wir Euch informieren!

Dienstag, 16. Oktober 2012

Auf der Suche nach Verhandlungsterminen!

Arbeitgeber sagt Tarifgespräche zu oder vielleicht doch nicht?


Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen bestätigte in einem Schreiben an ver.di, dass sie bereit ist, die geforderten Tarifverträge Druckindustrie und Altersteilzeit mit ver.di eingehend zu erörtern.
Aufgrund der angespannten Terminsituation bei Aufträgen und Investitionen, kann die Geschäftsleitung die von ver.di vorgeschlagenen Verhandlungstermine nicht wahrnehmen.

In Auszügen, der Brief der Geschäftsleitung an ver.di:

Wir können Ihnen versichern, dass wir selbstverständlich bereit sind, mit Ihnen diese Themen eingehend zu erörtern, sehen aber leider keine Möglichkeit, diese bis zu einem der von Ihnen vorgeschlagenen Termine (19., 22. oder 25. Oktober) zu realisieren.

Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir die von Ihnen vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, versichern Ihnen aber, dass wir uns, sobald uns diese Angelegenheit wieder etwas Luft lässt, zeitnah bei Ihnen melden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Druckerei C.H. Beck Nördlingen

ppa. Höhn
 

Chance oder Verzögerungstaktik?

Als ver.di bedauern wir sehr, dass keiner der 3 angebotenen Verhandlungstermine auf der Arbeitgeberseite machbar ist. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Geschäftsleitung den ernsten Willen hat, mit ver.di in Gespräche um tarifvertragliche Regelungen einzutreten. Kritisch anzumerken ist allerdings, dass die Geschäftsleitung keinerlei Gesprächstermine vorgeschlagen hat.

Sollte dies allerdings lediglich der Versuch sein, die Belegschaft und ver.di mit Versprechungen ruhig zu stellen, um die Gespräche dann doch scheitern zu lassen, ist dies wie eine schallende Ohrfeige für die Beschäftigten zu werten.

Die Beck’sche in Nördlingen ist gewachsen und hat über Jahrzehnte hinweg gutes Geld mit einer fachlich hochqualifizierten Belegschaft erwirtschaftet.

Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten. Das geht nur mit Tarifschutz!

Deshalb werden wir der Geschäftsleitung für November weitere Verhandlungstermine vorschlagen.

Eine weitere Absage der vorgeschlagenen Termine muss dann als ein Zeichen dafür gewertet werden, dass die Arbeitgeberseite es wohl doch nicht so ernst nimmt mit den angebotenen Tarifgesprächen!

Sonntag, 7. Oktober 2012

Jetz geht's los - Aufforderung zu Tarifverhandlungen!


Anerkennung der Tarifverträge der Druckindustrie und tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit !


Auch 16 Monate nach der Tarifflucht sorgen die unter Druck abgepressten Zusatzverträge unvermindert für Unruhe und Missstimmung in der Belegschaft.
Die Beschäftigten wurden im Mai 2011 mit Hilfe des Unternehmensberaters Apenberg handstreichartig über den Tisch gezogen, so die Meinung der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
           
Die Beck’sche in Nördlingen ist gewachsen und hat über Jahrzehnte hinweg gutes Geld mit einer fachlich hochqualifizierten  und motivierten Belegschaft erwirtschaftet.
Dieser wirtschaftliche Erfolg wurde durch die Geltung von Tarifverträgen nicht beeinträchtigt.
Im Gegenteil: die dadurch abgesicherten Arbeitsbedingungen und Einkommen der Beschäftigten waren die Basis für Arbeitszufriedenheit und Motivation der Belegschaft. Dieses Erfolgsmodell muss auch in Zukunft möglich sein.

ver.di schlägt Arbeitgeber Brücke!

ver.di schlägt jetzt die Brücke in Richtung Arbeitgeber und will in Verhandlungen diesen tariflosen Zustand beenden. Nur tarifliche Regelungen garantieren dauerhaften betrieblichen Frieden, Zufriedenheit der Belegschaft und Rechtssicherheit für alle. Diese Merkmale garantieren dann auch eine motivierte und engagierte Belegschaft für dieses Unternehmen!

Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 hat ver.di die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck zu Tarifverhandlungen aufgefordert.

Nachfolgend auszugsweise der Brief an die Geschäftsleitung:


Sehr geehrter Herr Höhn,
sehr geehrter Herr Zoller,

zum 29. April 2011 ist die Druckerei C.H. Beck in Nördlingen in eine OT-Mitgliedschaft gewechselt. Mit den Zusatzverträgen bzw. den darin enthaltenen Verzichten haben sie sich aus der Tarifbindung der Druckindustrie gelöst.

Die Diskussionen auf den Betriebsversammlungen, die tägliche Praxis im Betrieb und auch die Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen zeigen, dass dieser tariflose Zustand so nicht akzeptiert werden kann.

Wir fordern Sie daher auf, mit ver.di über folgende Themen zu verhandeln: 

1.     Anerkennung der Tarifverträge der Druckindustrie.

2.     Abschluss eines Firmentarifvertrages zur Alterszeit.
Der Rahmen für diesen Firmentarifvertrages sollen u. a. die Regelungen des zum 31.12.2009 beendeten Flächentarifvertrages „Tarifvertrag zur Altersteilzeit für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie“ vom 1. August 2000 mit nachfolgenden Änderungen sein:

Anspruch auf Altersteilzeit:
Mindestens 55-jährige Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen, die in den letzten 5 Jahren vor Antritt der Altersteilzeit im Unternehmen ständig beschäftigt waren erhalten einen Anspruch auf bis zu 10 Jahre verblockter Altersteilzeit.

Aufstockungszahlungen:
Für die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer / die
Arbeitnehmerin auf die Altersteilzeit nach § 2 dieses Tarifvertrages einen Aufstockungsbetrag auf das Altersteilzeitentgelt nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) Altersteilzeitgesetz auf mindestens 90 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte (Nettoarbeitsentgelt).

Der Arbeitgeber entrichtet für den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin in verblockte Altersteilzeit zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100%.

Teilen Sie uns bitte bis zum 16.10.2012 mit, ob Sie bereit sind, mit uns in Verhandlungen einzutreten und einen der nachfolgend genannten Verhandlungstermine wahrnehmen.
Freitag, 19. Oktober, Montag, 22. Oktober, 14 Uhr oder Donnerstag, 25. Oktober, 14 Uhr.

Mit der Bitte um Bestätigung bzw. Rücksprache verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rudi Kleiber
Fachbereichssekretär


Nun muss die Geschäftsleitung und Arbeitgeberseite Farbe bekennen, ob sie „diese Brücke mit bauen will“ und mit ver.di über tarifliche Regelungen verhandelt oder ob sie weiterhin den Weg der Konfrontation gehen und im dauerhaften Unfrieden mit den eigenen Beschäftigten leben will.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Recht so - Kündigung des Betriebratsvorsitzenden nicht rechtens!

  
Arbeitsgericht Augsburg weißt Antrag auf Kündigung des Betriebsrats zurück!


Ein toller Erfolg für den von der Kündigung bedrohten Betriebsratsvorsitzeden der Landbäckerei Ihle.

Was ist passiert?
Auf einem Computer im Betriebsratsbüro der Landbäckerei Ihle im Produktionsbetrieb im schwäbischen Friedberg wurde ohne Wissen des Betriebsrats durch den Dienstleister Netz 16 Software installiert, die heimlich Screenshots vom Bildschirm erstellt hat.

Damit wurde nach Meinung der Gewerkschaft NGG massiv gegen das Recht auf vertrauliche und geschützte Betriebsratsarbeit verstoßen. Die Gewerkschaft NGG hat Strafanzeige gestellt und das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eingeschaltet.

Nach der Überwachung wurde ein Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden eingeleitet. Das Betriebsratsgremium hat der Kündigung nicht zugestimmt. Ihle will sich die Zustimmung nun vom Gericht ersetzen lassen.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat heute am 4. Oktober 2012 entschieden:

„Der Antrag der Landbäckerei Ihle auf Ersetzung der Zustimmung nach
§ 103 Abs. 2 BetrVG zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligten  wird zurückgewiesen.“

Das Arbeitsgericht Augsburg hat damit die angestrebte Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Landbäckerei Ihle gestoppt. Die Landbäckerei Ihle hatte sich die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur angestrebten Kündigung ersetzen lassen wollen. Das Arbeitsgericht wies das Ansinnen zurück.

Die Bäckerei hatte für die Verdachtskündigung Erkenntnisse vorgetragen, die durch heimliche Bildschirmfotografien eines Betriebsratsrechners gewonnen wurden.

Das Arbeitsgericht hielt die Art und Weise der Überwachung nicht für verhältnismäßig und damit für rechtswidrig.

„Wir hoffen, dass die Geschäftsleitung das Kündigungsverfahren jetzt endgültig einstellt“, kommentiert Tim Lubecki von der NGG. „Betriebsrat und Gewerkschaft NGG sind bereit für vertrauensvolle Zusammenarbeit.“


Ein toller Erfolg für den Betriebsratsvorsitzenden und auch wichtig für all die anderen Betriebsratsgremien!