Samstag, 30. November 2013

Weitere Verfahren wegen der Zusatzverträge beim Arbeitsgericht anhängig!

Arbeitsgericht macht deutlich, dass weitere Ergänzungsverträge unwirksam sind!

Der Vorsitzende Richter machte beim Gerichtstermin am 26. November deutlich, dass er nach 3 rechtskräftigen Urteilen die weiteren anhängigen Klagen zugunsten der Klägerinnen und Kläger (Beschäftigten) entscheiden wird. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Das Gericht sieht auch kein widersprüchliches Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin, dass diese die Geltendmachungen und Klagen erst nach dem obsiegenden Urteil von drei Kollegen vom Dezember 2012 eingereicht haben.

Zwei wichtige Punkte ließ das Gericht beim Kammertermin am 26.11.2013 noch offen:

Ab wann bzw. ab welchem Zeitpunkt gelten die tariflichen Ausschlussfristen (8 Wochen für gewerbl. Arbeitnehmer bzw. 3 Monate für Angestellte). Das heißt: ab welchem Zeitpunkt stehen den Klägern die geltend gemachten Ansprüche zu?

Ein womöglich entscheidender Gesichtspunkt in diesem Verfahren ist der § 242 BGB – Treu und Glauben.

Dieser Paragraf wird seitens der Juristin der Verbandes Druck und Medien Bayern in den Schriftsätzen argumentativ gegen die klagenden Kolleginnen und Kollegen verwendet. In dem Kammertermin wurde aber deutlich, dass dieser § 242 BGB durchaus auch für die Arbeitgeberseite zu einer Retourkutsche werden bzw. zugunsten der Klägerinnen und Kläger Anwendung finden kann, denn die Berufung des Arbeitgebers auf die tariflichen Ausschlussfristen könnte gegen Treu und Glauben verstoßen.

Zum Ende des Kammertermins schlug der Vorsitzende Richter den Beteiligten einen Vergleich vor, der sinngemäß lautet:

Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.

Die Klägerinnen und Kläger und die Beklage (Arbeitgeber) müssen nun entscheiden, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen wollen.

Nicht vergessen:

Am Dienstag, 3. Dezember 2013 findet die Betriebsversammlung statt!

Mittwoch, 27. November 2013

Tarifkommission beschließt Lohnforderung für die Druckindustrie!

5,5 Prozent mehr Lohn!
 
Die Löhne und Ausbildungsvergütungen in der Druckindustrie sollen um 5,5 Prozent steigen. Dies beschloss die Tarifkommission für die gewerblichen Beschäftigten bei ihrer Klausurtagung in Kassel als Forderung für die bevorstehende Tarifrunde. Der Tarifausschuss für die Angestellten bestätigte diese Forderung als Empfehlung an die Landes-Tarifkommissionen.
 
„Die Beschäftigten in der Druckindustrie bringen volle Leistung; sie müssen daher in dieser Tarifrunde endlich auch an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
 
Die Preise für Lebensmittel, Wohnung und Verkehr steigen für alle Beschäftigten in Deutschland gleichermaßen. Deshalb, so Werneke weiter, hätten die Beschäftigten der Branche allen Grund, für eine angemessene Lohnerhöhung zu kämpfen.
 
In der Diskussion der Tarifkommissionsmitglieder stand die Kritik an der Lohnentwicklung in der Druckindustrie im Vordergrund, die im Vergleich zu anderen Branchen deutlich zurückbleibt. Deshalb stimmten die Vertreter aus den Betrieben für eine Lohnforderung im Rahmen dessen, was auch in anderen Industriezweigen von den Beschäftigten gefordert wird.
 
Die Tarifverhandlungen beginnen im Januar 2014.
Nicht vergessen!
Am Dienstag, 3. Dezember findet die nächste Betriebsversammlung statt!
 

Mittwoch, 20. November 2013

Sonderzahlung der Geschäftsleitung beschäftigt Arbeitsgericht!

Arbeitsgericht Augsburg folgt dem Antrag des Betriebsrats und setzt Einigungsstelle ein.


Nach der Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck aus dem Arbeitgeberverband, den abgepressten Zusatzverträgen aus dem Jahr 2011 und den erheblichen Verzichten der Beschäftigten, kündigte die Geschäftsleitung auf der Mitarbeiterversammlung am 10. Juli 2013 an, dass alle Mitarbeiter, die einen Ergänzungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben haben, wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr eine Sonderzahlung erhalten würden. Bereits im August wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 500 Euro geleistet. Diese Ankündigung fiel „rein zufällig“ mit dem Scheitern der Haustarifverhandlungen durch die Geschäfts- und Unternehmensleitung zusammen. Es darf vermutet werden, dass die Sonderzahlung auch und vor allem den Zweck hatte, die Beschäftigten von Protestaktionen bei den Jubiläumsfeierlichkeiten abzuhalten.
Der Betriebsrat vertrat mit seinem Antrag beim Arbeitsgericht Augsburg die Auffassung, dass ihm bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ein zwingendes bzw. weitergehendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer freiwilligen Entgeltleistung zusteht.
Die Geschäftsleitung vertrat die Auffassung, dass dem Betriebsrat kein zwingendes Mitbestimmungsrecht zusteht.

Aus den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts Augsburg (Auszüge):
Das Arbeitsgericht Augsburg ist der Auffassung, dass die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig ist. Der Arbeitgeber kann zwar frei über die Einführung einer freiwilligen Leistung (Sonderzahlung) entscheiden.

Werden jedoch freiwilligen Leistungen (Sonderzahlungen) durch den Arbeitgeber gewährt, unterliegen die Verteilungsgrundsätze der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Damit ist zumindest die Einigungsstelle hinsichtlich der Entscheidung über die Einführung der Sonderzahlung jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig.
Die Arbeitgeberseite hatte keine Argumente gegen die Einsetzung des vom Betriebsrat vorgeschlagenen Richters am Landesarbeitsgericht München als Vorsitzenden der Einigungsstelle. Die Anzahl der Beisitzer wurde auf jeweils 2 festgelegt.

Haben nicht alle Beschäftigten, so auch die der Buchbinderei und des Versands zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen...
Die spannende Frage die die Einigungsstelle u. a. zu klären hat, wird sein, ob alle Beschäftigten, die keinen Ergänzungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben haben (einschließlich der Beschäftigten der Buchbinderei, die einen solchen Vertrag wegen der Tarifbindung überhaupt nicht unterschrieben konnten!), nichts zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen haben – und somit von einer solchen Sonderzahlung zu Recht ausgeschlossen werden können!

Gegen diesen Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg ist bis zum 02.12.2013 das Rechtsmittel der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht München möglich.

Donnerstag, 7. November 2013

Versprechungen ohne Ende ... aber keine Taten!



Was bleibt von den Versprechungen der Geschäftsleitung nach den Jubiläumsfeierlichkeiten übrig?

Welche Entlastungen gibt es für ältere Arbeitnehmer?

Nachdem die Geschäftsleitung die Tarifgespräche mit ver.di abgebrochen und für gescheitert erklärt hat, meint man anscheinend, dass gewisse Zusagen der Geschäftsleitung an die Beschäftigten einfach ignoriert werden können. 
Ist dies der neue Stil der Führungskräfte?
Nein das ist natürlich nicht der neue, sondern immer noch der alte Führungsstil!

Im Beck Intern vom 24. Mai stand u. a.:

Entlastungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer

Beschäftigte mit Vollendung des 55. Lebensjahres können nur noch zu 5 Samstagsschichten herangezogen werden, ab dem 60. Lebensjahr nur noch zu 3 Samstagsschichten.
Die Zuschläge für Flexischichten werden auf 50% erhöht.


Was ist daraus geworden?

War das alles nur heiße Luft? Ja, das war es wohl…


Noch in der 7. Verhandlungsrunde war seitens der Geschäftsleitung zugesagt worden, eine Umfrage zu machen, wer Interesse hat an einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben, inklusive einer Altersteilzeitregelung.

Was ist passiert? Nichts…!

Ganz offensichtlich werden die Belastungen der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Geschäftsleitung und den Führungskräften nicht ernst genommen. Wer heute 30 oder 40 Jahre Schichtarbeit geleistet hat oder anderen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist, wird wohl kaum einigermaßen gesund und fit das Rentenalter von 67 Jahren erreichen. Nicht umsonst liegt der Krankenstand in der Druckerei weiterhin deutlich über dem Branchendurchschnitt.

Machen sich die Geschäftsleitung und ihre Führungskräfte darüber Gedanken, wie insbesondere ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z. B. über 60 jährige Arbeitnehmer an einer Rotation, einer Bogendruckmaschine oder an Anlagen der Weiterverarbeitung mit großer körperlicher Belastung) mit diesen Belastungen umgehen und fertig werden?

Ganz offensichtlich nicht….!

In ihrem Arbeitspapier vom 03.06.2013 hat die Geschäftsleitung allen Mitarbeitern der Bereiche Druck, Werkstatt, Satz/eMedien, kfm. Verwaltung/Vertrieb – bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung – den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bzw. eine Garantie des Arbeitsplatzes bis 31.12.2015 zugesagt.

Was ist daraus geworden?

Schöne und salbungsvolle Worte auf Betriebsversammlungen oder Jubiläumsveranstaltungen werden auf Dauer nicht ausreichen.
Wann lassen Sie Taten folgen, Herr Dr. Kranert!

Sonntag, 3. November 2013

Wer ist der Elefant im Porzellanladen?

Der Brief an die Bischöfe ist kein Zeichen von Agressivität ...


Zu dem Kommentar “Elefant im Porzellanladen” und dem Artikel „Kampf und Kirche“ in den Rieser Nachrichten vom Mittwoch, 16. Oktober 2013, wurde nachfolgender Leserbrief am 28. Oktober in den Rieser Nachrichten veröffentlicht.


Der Schreiber des Kommentars hält ver.di zugute, dass man gleich sieht, woran man mit ver.di ist. Hier muss man dem Schreiber des Kommentars zustimmen, allerdings auch nur in diesem Punkt. Versöhnen statt spalten, ja auch dazu stehen wir. Seit 2 Jahren bemüht sich ver.di wieder um tarifliche Regelungen für die Druckerei C.H. Beck. Ursache war die Verabschiedung der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie, dies nennt man in der allgemeinen Umgangssprache – auch bei Juristen „Tarifflucht“. Und wie soll man es bezeichnen, wenn den Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck u. a. unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes gezwungen wurden, neue und deutlich schlechtere Zusatzverträge zu unterschreiben? Dies gleicht einer Erpressung, die Folge waren dann abgepresste Zusatzverträge. Das Landesarbeitsgericht München hat jetzt rechtskräftig entschieden, dass diese Zusatzverträge aus 2011 unwirksam sind.
Es ist auch das legitime Recht eines Betriebsrats und einer Gewerkschaft einen besonderen Kunden wie die kath. Kirche darauf aufmerksam zu machen, unter welchen Arbeitsbedingungen das Gotteslob hergestellt wird. Denn eine Säule der kath. Kirche ist die katholische Soziallehre. Diese geht vom Grundgedanken der „sozialen Ordnung” aus, der Solidarität, sowie den Sozialprinzipien des Gemeinwohls. Verkörpert werden diese u. a. durch die Organisationen wie der Katholischen Arbeitnehmerbewegung bzw. der Betriebsseelsorge. So ist also der Brief an die Bischöfe kein Zeichen von Agressivität wie der Kommentarschreiber unterstellt, sondern ein Appell und ein Signal, dass die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck mit Respekt und Würde behandelt werden, dies schließt insbesondere einen Tarifvertrag mit ein. So heißt es auch in der Enzyklika von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981: „Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“. Zutreffender kann man es nicht formulieren.
Wenn sich die Beschäftigten der Druckerei mit Unterschriften an die Gewerkschaft wenden, um von Demonstrationen abzusehen, dann ist dies ein legitimer Vorgang, auch und gerade in einer Gewerkschaft. Der Schreiber des Kommentars sollte sich aber auch die Frage nach Ursache dieses Sinneswandels stellen. In der Druckerei wurden wie auch immer, Gerüchte in die Welt gesetzt, wonach eine nicht unbeträchtliche Sonderzahlung zum Jubiläum nur gewährt würde, wenn die Beschäftigten auf Demonstrationen bzw. das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht verzichten.
Falsch ist im Artikel „Kampf und Kirche“ auch die Behauptung, dass die Geschäftsführung beim Arbeitsgericht Augsburg ein Beschlussverfahren gegen die Gewerkschaft eingeleitet hat, mit dem Ziel, derartige Äußerungen gegenüber Kunden (kath. Kirche) zu unterlassen. Nicht gegen die Gewerkschaft ver.di wurde ein Beschlussverfahren eingeleitet, sondern gegen den Betriebsrat, weil in dem von dem Betriebsrat und ver.di unterzeichneten Brief an die Bischöfe angeblich unzutreffende Behauptungen über Wochenendarbeit im Zusammenhang mit der Gotteslobproduktion aufgestellt worden wären.
Wer als Journalist ordentlich recherchiert und Hintergründe objektiver beleuchtet, muss sich nicht den Vorwurf nicht gefallen lassen, dass nicht ver.di oder Betriebsrat, sondern er selbst der Elefant im Porzellanladen ist…

Rudi Kleiber
stellvertr. Geschäftsführer
ver.di Augsburg
Am Katzenstadel 34
86152 Augsburg

Anmerkung der Blogredaktion:
Wegen dieses Briefes an die Bischöfe, der in durchaus maßvollem Duktus gehalten war, veranstaltet die Geschäftsleitung der Druckerei ein mordsmäßiges Gedöns mit Schuldzuweisungen an ver.di und den Betriebsrat, dem sich nun auch noch die Rieser Nachrichten bzw. ihr Kommentator aus nicht nachvollziehbaren Gründen (Anzeigenkunde C.H. Beck?!) glaubten anschließen zu müssen.
Wegen der teilweise von Bistümern zurückgewiesenen Fehlproduktion des Gotteslobs, die für den Betrieb wohl einen Millionenschaden zur Folge hat, wird kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen.