Freitag, 31. Oktober 2014

Streikbetriebe erkämpfen den Durchbruch bei den Tarifverhandlungen!



 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
Lohnerhöhung von 5 Prozent in 2 Schritten:

2,4 Prozent ab 1. Dezember 2014

2,6 Prozent ab 1. November 2015

In der vierten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt, das die ver.di-Verhandlungskommission einstimmig der Tarifkommission zur Annahme empfiehlt.

„Nur durch die Streiks der letzten Tage konnte Bewegung in die Verhandlungen gebracht werden. Die Arbeitgeber konnten nur durch den Druck aus den Betrieben zu Kompromissen bewegt werden“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Die Einigung mit dem Arbeitgeberverband HPV beinhaltet bei einer Laufzeit bis 31. Oktober 2016 (26 Monate) Lohnerhöhungen von insgesamt 5 Prozent. Der erste Erhöhungsschritt mit 2,4 Prozent erfolgt noch in diesem Jahr ab 1. Dezember 2014. Nach elf Monaten, am 1. November 2015, gibt es weitere 2,6 Prozent 2015.

Die Sitzung der Tarifkommission wird am 12. November stattfinden. Die Erklärungsfrist läuft bis 14. November.

Danke! Die ver.di-Verhandlungskommission bedankte sich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die bei Warnstreiks ihre Solidarität und Unterstützung gezeigt hatten – zum Verhandlungstag kamen diese aus folgenden Betrieben (Stand 30. Oktober, 17 Uhr)

Baden-Württemberg: A. Landerer, Neuenstadt; August Faller, Waldkirch; DS Smith, Mannheim; Edelmann, Heidenheim; Edelmann Pharmadruck, Weilheim; Esselte Leitz, Heilbronn; Höhn, Ulm; MMP Schilling, Heilbronn; Smurfit Kappa, St. Leon-Rot;  

Bayern: C.H. Beck, Nördlingen; Mondi Wellpappe, Ansbach; Smurfit Kappa, Feucht; Smurfit Kappa, Neuburg; STI Display + Verpackung, Neutraubling; Stürtz, Würzburg; VG Nicolaus, Kempten;  

Hamburg/Nord: H.O. Persiehl, Norderstedt; Prinovis, Ahrensburg; Smurfit Kappa, Hamburg; Smurfit Kappa, Lauenburg; Smurfit Kappa, Lübeck; Smurfit Kappa, Waren;  

Hessen: A & R Carton, Kriftel; Blei & Guba, Kelkheim; Constantia Ebert, Wiesbaden; Deutsche Rondo, Kelkheim; DS Smith, Hanau; Marburger Tapetenfabrik, Kirchhain; Smurfit Kappa, Heppenheim;  

Niedersachsen-Bremen: Duni, Bramsche; Esselte Leitz, Uelzen; Graphic Packaging Germany, Bremen; 4. Tapetenfabrik Gebr. Rasch, Bramsche;  

 Nordrhein-Westfalen: Artur Theis , Wuppertal; Bischof + Klein, Lengerich; Cofresco, Minden; Coveris, Halle; 5. Deutsche Benkert, Herne; DS Smith, Hövelhof; DS Smith, Minden; DS Smith, Paderborn; Edelmann Leaflet, Leverkusen; Gascogne Laminates, Linnich; Gundlach Verpackung, Oerlinghausen; Melitta Europa Haushaltsprodukte, Minden; MM Graphia, Bielefeld; SIG Combibloc, Linnich; Smurfit Kappa, Brühl; Smurfit Kappa, Düsseldorf; Smurfit Kappa Rapid Corr, Euskirchen; Smurfit Kappa, Jülich; Smurfit Kappa, Lübbecke; 20. Thimm Verpackung, Castrop-Rauxel; Walki Wisa, Steinfurt; Wellpappenfabrik Otto Hampel, Remscheid; Wolf PVG, Spenge; Wolf PVG, Vlotho-Exter;

Rheinland-Pfalz-Saar: Smurfit Kappa, Germersheim; Wellpappe Sausenheim, Grünstadt; 

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 1. DS Smith, Arenshausen; 
 
 
 
 
Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
 
 

Mittwoch, 29. Oktober 2014

Seit 20. Oktober erneut Arbeitsniederlegungen in der Papierverarbeitung!




Arbeitgeber der Papierverarbeitung zeigen keine Wertschätzung gegen den Beschäftigten!

Aufruf zum Warnstreik

ver.di fordert für die Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie  eine Lohn- und Gehaltserhöhung
 von 5,5 Prozent
Diese Forderung erheben wir auch gegenüber Unternehmen, die einen Firmentarifvertrag zur Anwendung des zentralen Lohnabkommens mit ver.di abgeschlossen haben.

Zur Durchsetzung dieser Forderung ruft der ver.di-Bundesvorstand die Beschäftigten der Firma

Druckerei C.H. Beck,
Abteilungen Buchbinderei und Versand

 am Donnerstag, 30. Oktober 2014

Früh-, Spät- und Nachtschicht, Normalarbeitszeit
für die Dauer von jeweils einer ganzen Schicht
zum Warnstreik auf.

 
Wir bringen volle Leistung!
Wir lassen uns nicht mit einem Mini-Angebot abspeisen!
 
EINLADUNG an alle Streikteilnehmer: Wir treffen uns am
Donnerstag, 30. Oktober  zwischen 9.00 und 11.00 Uhr
zum Streikfrühstück und zur Streikversammlung
im Gasthof Zum Schlüssel, Augsburger Str. 24 in Nördlingen.
 
Eintragung in die Streiklisten für ver.di-Mitglieder bis 11 Uhr! 
 

Auch Nichtgewerkschaftsmitglieder haben ein Streikrecht und
das Recht, an dem Warnstreik teilzunehmen!

 Gemeinsam für Tarifverträge kämpfen!

ver.di – Bundesvorstand
Fachbereich Medien, Kunst und Industrie
Arbeitskampfleitung

Dienstag, 28. Oktober 2014

Am 30. Oktober findet die nächste Verhandlungsrunde in der Papierverarbeitung statt.


 
2 % der Arbeitgeber sind keine Wertschätzung !

Die Arbeitgeber müssen sich bewegen!

Die durchschnittliche Abschlussrate der in 2014 wirksam werdenden Tarifanhebungen aller Branchen in Deutschland mit Tarifabschlüssen in 2014 beträgt 3,4 Prozent! Der HPV hat bisher 3 Monate mit 0,0 Prozent und ab Dezember 2 Prozent angeboten. Die Beschäftigten haben mehr verdient!
Ver.di mit Augenmaß: 3,7 Prozent für 12 Monate ist die Lösung!

Ver.di hat sich deutlich bewegt und eine Lösung bei 3,7 Prozent und damit 2 Prozent unterhalb der Ursprungsforderung angeboten. Der HPV war zuletzt bei 2 Prozent eingemauert – Jetzt ist Bewegung beim HPV gefordert! Die Beschäftigten sind es wert!
Die Leistung der Beschäftigten steigt!

Die Arbeitsproduktivität, also die Leistung steigt und die Arbeitsverdichtung der Kolleginnen und Kollegen nimmt zu! 
2 % der Arbeitgeber eine Mogelpackung!

Ø  3 Nullmonate vom September bis November 2014

Ø  2 % ab Dezember 2014

Ø  2 % ab Dezember 2015

Ø  Zwei Lohnerhöhungen, aber jeweils ohne Erhöhung des Weihnachtsgeldes

Wer zukünftig gute Leute und gute Facharbeit halten will, muss gute Löhne bezahlen. Das müssen alle einsehen.

Unser Ziel: Schritt halten mit der allgemeinen Lohnentwicklung!
 
 
 
 

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Zukunft der Abteilung Satz weiter ungewiss!

Geschäftsleitung entzieht sich konkreten Aussagen!
 
 


Die vom Betriebsrat einberufene Abteilungsversammlung brachte nicht die neuen Erkenntnisse, die sich der Betriebsrat und die Beschäftigten erwartet haben.
 
Arbeitszeit und Arbeitsplatzgarantie aufgekündigt!

Am 27. Mai hat die Geschäftsleitung die bestehende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit für die Beschäftigten im Satz gekündigt. Mit der Kündigung beabsichtigt die Geschäftsleitung sich der kollektiven Arbeitszeitverkürzung und insbesondere des damit verbundenen Kündigungsschutzes zu entledigen. Bislang hat die Geschäftsleitung dem Betriebsrat keinerlei neue Vorschläge zur Arbeitszeit unterbreitet.

Ausführlich begründete der Betriebsrat auch seinen von Geschäfts- und Bereichsleitung kritisierten Beschluss, sich aus der Arbeitsgruppe der Geschäftsleitung „Agenda Satz/eMedien 2015“ zurückzuziehen. Das Management erwarte vom Betriebsrat, dass er weiterhin im Projekt mitarbeite, auch u. a. zu den Themen Personalanpassung (= Personalabbau) oder einer etwaigen Ausgliederung des Bereiches.

Betriebsrat soll bei Durchsetzung der unternehmerischen Entscheidung mithelfen!

Warum wohl? Das wäre doch eine feine Sache, wenn der Betriebsrat die unternehmerische Entscheidung des Managements zu Lasten der Beschäftigten nicht nur als unter seiner Beteiligung (keine Mitbestimmung!) zustande gekommenes Ergebnis verkündet, sondern gleich auch noch bei der Umsetzung mithilft.
Da werden Erinnerungen an 2011 wach, als die sogenannte „Verhandlungskommission“ sich als sehr nützlich bei der Durchsetzung der Ergänzungsverträge erwiesen hat.

Der Betriebsrat ist nicht der Erfüllungsgehilfe des Managements!

Nein! Es kann nicht die Aufgabe des Betriebsrates sein, den Erfüllungsgehilfen des Managements zu spielen! Seine Aufgabe ist es, die Auswirkungen der zu befürchtenden unternehmerischen Entscheidung für die Arbeitnehmer durch Verhandlungen über einen Interessensausgleich und (gegebenenfalls) einen Sozialplan abzumildern. Auf diesem Gebiet ist der Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz mit eigenen Rechten ausgestattet, die er in der Projektgruppe der Geschäftsleitung nicht hat.

Ablösung des RTS-Tarifvertrages

Woher der Wind weht, wurde auch bei der Forderung des Managements deutlich, dass der Betriebsrat darüber nachdenken und daran mitarbeiten soll, wie denn der den RTS-Tarifvertrag aus dem Jahr 1978 abzulösen sei, was zu erheblichen Einkommenseinbußen für die Beschäftigten im Satz führen würde.
„Man solle sich doch nicht an Urteile des Arbeitsgerichtes Augsburg und an Ausführungen des Landesarbeitsgerichtes München zur unveränderten Gültigkeit dieses Tarifvertrages klammern“, so der Tenor des Managements. Spätestens hier sollte den betroffenen Beschäftigten im Satz klar sein, welche Art von Mitarbeit des Betriebsrats gewünscht wird.

Nur weil der RTS Tarifvertrag, der die Gehälter der Satz-Beschäftigten sichert, aus dem Jahr 1978 und somit 36 Jahre alt ist, muss er nicht abgeschafft werden, auch wenn das Management dies gerne hätte.

Dieser Logik des Managements folgend, müsste dann auch das Grundgesetz abgeschafft werden, nur weil es aus dem Jahr 1949 ist und mittlerweile 65 Jahre alt ist?

Geschäftsleitung lässt entscheidende Fragen offen und verweist auf die Verantwortung der Gesellschafter in München

Aus heutiger Sicht(!) haben wir nicht das Ziel, Mitarbeiter abzubauen, so der Leiter der Druckerei Dr. Kranert. Ebenso weiß er aus heutiger Sicht(!) nicht, ob eine Ausgliederung der Abteilung Satz erfolgen wird. Sofern dies zutreffend wäre, werden Personalanpassungen stattfinden – allerdings ohne dass es eine Personalplanung und eine Planung für die weitere Zukunft des Satzes geben soll. Im Übrigen könne die Geschäftsleitung keinerlei Auskünfte geben, da alle Entscheidungen hinsichtlich Personalabbau und Ausgliederung die Gesellschafter in München treffen.

Donnerstag, 16. Oktober 2014

Höhn in Ulm: Solidaritätsstreik in der Druckerei!

Gemeinsam streiken für Tarifverträge!

Es ist Montag, 29. September, morgens um 4.30 Uhr:

Die ersten Streikenden stehen vor dem Werkstor von Höhn in Ulm. Für sie geht es um noch mehr als die von ver.di geforderten 5,5 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Auszubildendenvergütung. Es geht um ihren gesamten Tarifvertrag.

Denn für die Beschäftigten von Höhn Displays und Verpackungen in Ulm gilt die Tarifbindung nur bis Ende dieses Jahres und auch nur deshalb, weil sie in den beiden vergangenen Jahren auf die Hälfte ihres Weihnachtsgelds verzichtet haben.

Sie wollen endlich Sicherheit - Drucker ohne Tarifvertrag!

Doch Höhn ist nur OT-Mitglied (ohne Tarifbindung) im Arbeitgeberverband, wendet somit  den Tarifvertrag der Papierverarbeitung nicht an. Ganz ohne Tarifvertrag sind die rund 40 Beschäftigten der Druckerei. Ein Viertel von ihnen folgt dem Solidaritätsaufruf von ver.di und streikt mit.

Die Folge: Drei der vier Druckmaschinen stehen still. „Das war ein außerordentlich mutiger Schritt“, sagt Karin Hoffmann, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei Höhn Displays und Verpackungen in Ulm. Sie ist sich sicher, dass beim nächsten Mal noch mehr Kolleg/innen der Druckerei dem Solidaritätsaufruf folgen werden.

Im Streiklokal treffen sich um die 100 Kollegen und Kolleginnen, von Displays und Verpackungen sowie aus der Druckerei, denn ihr Ziel ist das Gleiche:

Für alle vier Betriebe der Firma Höhn sollen künftig wieder Tarifverträge zur Anwendung kommen!  

Tarifverträge schützen –Tarifverträge nützen!

Und bei C.H. Beck…

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Kolleginnen und Kollegen der Buchbinderei und im Versand streiken für Tarifvertrag!


Dürfen Mediengestalter, Schriftsetzer, Sachbearbeiter, Drucker und … auch streiken?
 
Nach dem ersten und erfolgreichen Warnstreik in der Buchbinderei und im Versand – anlässlich der Tarifrunde in der Papierverarbeitung – häufen sich die Fragen aus der Belegschaft, ob auch Beschäftigte aus den Bereichen Satz, Verwaltung und Druck streiken dürfen…

Die klare Antwort:

Jasie dürfen!
 

 

Beck’sche Kommentar zum Arbeitsrecht

„Wiedemann“ Tarifvertragsgesetz:
 
Es ist unstreitig, dass eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung (Gewerkschaft) stets vorliegt, wenn diese den Abschluss von Tarifverträgen kampfweise erzwingen will und hierzu aufgrund ihrer Organisationsstärke auch in der Lage ist.

Ist ein Tarifvertrag wirksam gekündigt (beendet durch OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers), so ist ein Arbeitskampf für einen neuen Tarifvertrag (eventuell auch mit dem gleichen Inhalt) zulässig.

Aber – es muss ein Streikaufruf durch ver.di erfolgen!

Ein solcher Streikaufruf ist jederzeit möglich, wenn die Belegschaft ihre Streikbereitschaft signalisiert!

Nur Zusammenhalt und Geschlossenheit
sichern Tarifverträge!

Donnerstag, 2. Oktober 2014

3. Verhandlungsrunde Papierverarbeitung – Buchbinderei und Versand!


 

Arbeitgeber mauern sich ein und verschärfen Tarifrunde 2014!

„Es gibt keinen Grund, mit dem HPV einen Tarifabschluss zu machen, bei dem sich die Kolleginnen und Kollegen deutlich schlechter stellen, als in anderen Industriezweigen“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke nach der dritten Verhandlungsrunde für die Papierverarbeitung. „Die Beschäftigten haben mit ihren Warnstreiks Stärke bewiesen und klar gemacht, dass sie sich nicht unter Wert verkaufen werden – auch wenn sich die Arbeitgeber praktisch bewegungslos eingemauert haben“, so Werneke weiter.
 
Im Vorfeld der Verhandlungen laut und öffentlich angekündigt hatten die Arbeitgeber ein „verbessertes Angebot“. Dieses entpuppte sich dann aber wie folgt:
 
§   3 Nullmonate für September, Oktober und November 2014
§   2% ab 1. Dezember 2014
§   2% ab 1. Dezember 2015
§   Laufzeit: 24 Monate (bis 31. August 2016)

Durch die von den Arbeitgebern vorgegebenen Zeitpunkte zum 1. Dezember soll zudem bewusst keine entsprechende Erhöhung der tariflichen Jahresleistung durch einen erhöhten Stundenlohn stattfinden.

Die ver.di-Verhandlungskommission wies dieses Angebot zurück.

Eine Erhöhung von über 4 % wollte die Arbeitgeber danach nur bei extrem langen Tarifvertrags-Laufzeiten von 30 oder 36 Monaten diskutieren. Die ver.di- Verhandlungskommission versuchte dagegen alles, um Wege zu einem tragbaren Kompromiss zu öffnen.

Arbeitgeber verweigern neuen Verhandlungstermin und brüskieren damit die Beschäftigten in den Betrieben!

Am Ende lehnten die Arbeitgeber aber alle unsere Vorschläge ab. Und trotz einer ganzen Reihe von Terminangeboten von ver.di-Seite wurde kein neuer Verhandlungstermin vereinbart.

Jetzt wird die Tarifkommission zusammen mit Vertretern aus den Betrieben über den unbefriedigenden Stand der Verhandlungen beraten – voraussichtlich am 14. Oktober.
 
Einschränkung des Streikrechts bei C.H. Beck und Falschinformation durch Führungskräfte?

Anscheinend haben Gruppenleiter bzw. Führungskräfte Beschäftigten am Montag, 29. Oktober (beim Warnstreik der Buchbinderei und Versand) die Auskunft (Anweisung?) gegeben, wer den Betrieb schon betreten hat bzw. schon im Betrieb ist, darf nicht mehr am Streik teilnehmen!

Diese Auskunft ist falsch!

Richtig ist:

Jeder Beschäftigte der vom Streikaufruf erfasst ist (z. B. nur Buchbinderei und Versand oder z. B. der komplette Betrieb) darf am Streik teilnehmen. Unabhängig davon, ob jemand ver.di-Mitglied ist oder nicht. Streikrecht ist ein Grundrecht, steht im Grundgesetz und gilt für alle!

Jeder Beschäftigte der bereits den Betrieb betreten hat oder erst im Nachhinein bemerkt, dass seine Kollegen streiken, kann zu jeder Zeit den Betrieb verlassen und am Streik teilnehmen.

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!