Wohl
auf Initiative des neuen Bereichsleiters der Buchbinderei wurden Kameras zur
Überwachung am Ratiobinder installiert.
In
diesem Zusammenhang stellen sich die Beschäftigten folgende Fragen:
- Was wird genau überwacht?
- Welchen Radius erfassen die Kameras?
- Die Produktionskette plus Beschäftigte?
- Was ist mit den Kameras technisch möglich?
- Werden die Daten erfasst und gespeichert?
- Wer hat Zugriff auf die Daten?
- Werden gespeicherte Daten gegen Beschäftigte arbeitsrechtlich verwendet?
- Und was sagt dazu der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Druckerei C.H. Beck?
- Hat der Datenschutzbeauftragte den Kontakt zum Betriebsrat gesucht?
Missachtung der Informations-
und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats…
Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz:
Der
Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung u. a. von technischen Anlagen
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
Die
Mitbestimmung des Betriebsrats hat drei Ziele: Es soll in erster Linie als präventiver
Schutz rechtlich unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der
Arbeitnehmer bereits im Vorfeld verhindern.
Außerdem
sichert es dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht bei der oft schwierigen
Ermittlung der Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Eingriffen.
Schließlich
gewährleistet es eine Mitgestaltung im Rahmen rechtlich zulässiger Eingriffe.
Wenn
der Betriebsrat nach dem Gesetz nicht beteiligt wurde, ist jede Installierung
von Kameras rechtswidrig!