C.H. Beck Intern und die
seltsamen Ansichten einer Geschäftsleitung…
Im „C.H. Beck Intern“ behauptet die Geschäftsleitung, den zum 31.12.2015
gekündigten Überleitungstarifvertrag wieder mit demselben Inhalt und dem
identischen Geltungsbereich in Kraft setzen zu wollen.
Auch in der 3. Verhandlungsrunde am
11.12.2015 erklärte der Chef der Nördlinger Druckerei, dass es derzeit nicht
notwendig sei, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern
und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“
wieder in Kraft zu setzen.
Tatsache ist, dass das überreichte und
unterschriebene Papier der GL folgende Änderungen beinhaltet:
·
Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig
nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern
können.
·
Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer
Wiederinkraftsetzung bzw. bei einem Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
·
Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag
jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist
gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre ein zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch
sofort wieder kündbar!
Man stelle sich vor, die Personalleitung
legt einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag vor und erklärt, dass dieser
1:1 und identisch dem alten Arbeitsvertrag entspricht. Beim durchlesen merkt
dann der betroffene Arbeitnehmer, dass der vorgelegte Vertrag doch Änderungen
enthält. Was soll man davon halten…?
Auf der Abteilungsversammlung für Buchbinderei+Versand korrigierte die GL dann erstmals ihre Behauptung und
sprach von der Inkraftsetzung von „wesentlichen
Teilen“ des Überleitungstarifvertrages.
Die GL behauptet u. a., dass der von ver.di
vorgelegte neue Tarifvertrag den Fortbestand der Buchbinderei gefährdet.
Tatsache ist, dass man sich bei allen
Themen/Forderungen an den bisherigen betrieblichen Regelungen orientiert hat
(Eingruppierungen, Facharbeiterschutz- und entlohnung und Maschinenbesetzung) - außer die den Themen Erschwerniszuschläge und Werkverträge. Die GL war in keiner
der 3. Verhandlungsrunden bereit, über diese Themen mit uns ernsthaft in
Verhandlungen zu treten. Warum weigert sich die GL, bisherige betriebliche
Standards in der Buchbinderei in einem
Tarifvertrag zu vereinbaren?
Die GL behauptet, dass selbst das unabhängige Gutachten einer
gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung die wirtschaftliche Notwendigkeit
dieser Maßnahme (3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche) bestätigt habe.
Tatsache ist, dass im Gutachten keine Empfehlung dafür abgegeben wird,
dass die Beschäftigten pro Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten
sollen.
Tatsache ist, dass die Druckerei nach wie vor
schwarze Zahlen schreibt. Dies gilt auch für die Buchbinderei. Erst nach Abzug
außergewöhnlich hoher Umlagen, rutscht die Buchbinderei ins Defizit.
Tarifvertrag zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X,
65, 66 oder 67 Jahren ist für die GL kein Thema!
Trotz
steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, sowie Schicht- und
Nachtarbeit, lehnt die GL tariflichen
Regelungen für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag
zur Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in
Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr
schwere
Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte
Anforderungen sind auch hier Alltag.
Wie will eine Geschäftsleitung mit so einem hohen Altersanteil
umgehen?
Keine Lösung kann sein, dass die GL vermehrt betriebsbedingte
und krankheitsbedingte Kündigungsanhörungen gerade auch älterer Arbeitnehmer
beim Betriebsrat einbringt!