Samstag, 31. Oktober 2015

Schließung Kathrein in Nördlingen!

IG Metall fordert Verantwortung und Perspektiven von Kathrein!

Die IG Metall Augsburg ist schockiert über die in der letzten Woche angekündigte Schließung des Betriebes von Kathrein in Nördlingen. Gefordert wird eine Perspektive für die Betroffenen.

"Wir sind schockiert über die geplante Betriebsschließung des Nördlinger Standorts durch Kathrein", so Michael Leppek, Geschäftsführer der IG Metall Augsburg. "Wir fordern von Kathrein Perspektiven für die Betroffenen." Zuerst einmal müsse geprüft werden, ob es keine Möglichkeit der Fortführung des Betriebes in Nördlingen gebe. Hier müssten alle Akteure, auch die Politik und die Wirtschaftsförderung, an einen Tisch.


Leppek kritisiert auch die fehlende Information der Betroffenen und den Hinweis von Kathrein auf die offensichtliche Alternativlosigkeit der Schließung. "Wenn Beschäftigte aus dem Radio von der Schließung erfahren und offensichtlich nicht einmal der Versuch von Kathrein unternommen wird, den Standort zu erhalten, dann sei das erbärmlich und verantwortungslos gegenüber den Hunderten von Beschäftigten.


Leider gibt es bei Kathrein in Nördlingen weder einen Betriebsrat noch einen Tarifvertrag. "Es herrschte ein Klima der Angst, wenn es um die Gründung eines Betriebsrates ging", so Leppek. Deshalb gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt leider keinen Betriebsrat und damit auch keinen Anspruch auf Verhandlungen über einen Sozialplan, der Abfindungen enthält. Die IG Metall Augsburg fordert, dass Kathrein Verantwortung übernimmt, Alternativen prüft und sich einer Diskussion stellt.


Die IG Metall Augsburg fordert von den Menschen und den politisch Verantwortlichen aus dem Vorgehen von Kathrein zu lernen: " Es zeigt sich, dass ein Verzicht auf Mitbestimmung und Tarifvertrag keine Arbeitsplätze rettet“ so Leppek. Gerade die betriebliche Mitbestimmung hilft nach Meinung der IG Metall, Krisen frühzeitig zu erkennen und diesen gegenzusteuern. Auch gibt es nur mit Betriebsrat überhaupt einen Anspruch auf Verhandlungen auf Abfindung, in Verbindung mit einer Transfergesellschaft.

Die IG Metall fordert für die Region eine breit getragene Positionierung aller Beteiligten "Besser mit Betriebsrat und Tarif". Diese hilft, solche dramatischen Situationen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.


Pressemitteilung der IG Metall Augsburg vom 26.10.2015
 
Besser mit Betriebsrat und Tarif!
 
 

Mittwoch, 28. Oktober 2015



Sprechstunde des Betriebsrats für Buchbinderei und Versand!

Trotz Einschüchterungsversuchen - Kolleginnen und Kollegen stehen hinter ihrer Arbeitnehmervertretung!


Der Betriebsrat hatte auf Wunsch die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands zu einer Sprechstunde eingeladen. Einziges Thema waren die derzeit laufenden Tarifverhandlungen, besser gesagt die derzeit von der Geschäfts-leitung blockierten Tarifverhandlungen.

Ver.di Sekretär Rudi Kleiber stellte sich den Fragen der Beschäftigten. 
Themen waren u. a.:

Was ist mit dem in Auftrag gegebenen Gutachten?
Aktuell gibt es das Problem, dass die GL das Thema Geheimhaltungspflicht so hoch ansetzt, dass so gut wie keinerlei Information an die betroffenen Beschäftigten weitergebeben werden darf. Wenn Beschäftigte auf Verlangen der GL unbezahlte Mehrarbeit leisten sollen, müssen diese auch Infos über die wirtschaftliche Situation erhalten. Die Androhung von Vertragsstrafen und Schadens-ersatzforderungen sind allerdings kein Lösungsweg. Ver.di Sekretär Rudi Kleiber versucht hier eine Lösung mit der GL zu finden.

Was passiert ab 01.01.2016 – Anerkennungstarifvertrag – OT-Mitgliedschaft?
Der Anerkennungstarifvertrag (alle Tarife für die Papierverarbeitung) gilt auch ab 01.01.2016 zwingend weiter. Dieser Tarifvertrag wurde von der GL nicht gekündigt. Zusatzverträge, ähnlich wie in der Druckerei, sind so in Bubi/Versand am 01.01.2016 nicht möglich. Durch den unterschriebenen Anerkennungs-tarifvertrag mit ver.di ist die OT-Mitgliedschaft derzeit kein Problem für die Beschäftigten.

Einzelvertrag und Kündigungen?
Führungskräfte schüren ganz offensichtlich in der Abteilung das Gerücht, dass ab 01.01.2016 Einzelverträge kommen. Wer nicht unterschreibt, muss mit einer Kündigung rechnen. Rechtlich sind solche Aussagen absoluter Quatsch. Hintergrund solcher und ähnlicher Aussagen (Schließung Kathrein, Köpfe werden rollen, usw.) ist aber wohl auch, die Beschäftigten zu verunsichern und Ängste zu schüren. Ein solches Verhalten von  Führungskräften kann nur als inakzeptabel bezeichnet werden!

Ein erfreuliches Ergebnis dieser Sprechstunde ist, dass durch eine offene Informationspolitik seitens der Arbeitnehmervertretung viel an Unsicherheit und Ängsten abgebaut werden konnte. Das einhellige Votum war dann auch ganz klar: die Mitarbeiter/Innen stehen hinter ihrer Verhandlungskommission und können die Blockadehaltung der Geschäftsleitung nicht nachvollziehen!

Die Kolleginnen und Kollegen der Buchbinderei und im Versand haben die Tarifbindung nur durch Geschlossenheit und Warnstreiks in 2013 erkämpft und verteidigt. Streik ist ein legitimes Mittel zur Verteidigung von Arbeitnehmerrechten und zur Abwehr von Tarifflucht!




Mittwoch, 21. Oktober 2015

Tarifverhandlung abgesagt



Geschäftsleitung sagt 2. Tarifverhandlung am 20. Oktober ab!

Die Nördlinger Geschäftsleitung hat ganz offensichtlich keinerlei Interesse an einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit, obwohl rund 30 Prozent der Beschäftigten (im Bereich Buchbinderei/Versand) über 55 Jahre alt sind.
Gering scheint auch das Interesse der Nördlinger Geschäftsleitung zu sein, den gekündigten Überleitungstarifvertrag durch einen neuen Firmentarifvertrag wieder in Kraft zu setzen.

Die erste Tarifverhandlung am 10. September (wir berichteten) endete nach knapp 50 Minuten. Weder Geschäfts- noch Bereichsleitung äußerten sich inhaltlich zu keinem einzigen Punkt der beiden Tarifverträge. 

Nachfolgend der Zeitablauf seit der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die Geschäftsleitung:

KW 27:  Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die GL,  Aufforderung an   
              GL zu Tarifverhandlungen und Nennung der zu verhandelnden Tarifthemen
KW 28:
KW 29:
KW 30:
KW 31:
KW 32:
KW 33:
KW 34:
KW 35:
KW 36:  schriftliche Entwürfe der beiden Tarifverträge gehen der GL zu
KW 37:  1. Tarifverhandlung, GL weigert sich inhaltlich zu verhandeln
KW 38:
KW 39:
KW 40:
KW 41:
KW 42:
KW 43:  2. Tarifverhandlung durch GL abgesagt


Sieht so der ernsthafte Wille einer Geschäftsleitung aus, mit ver.di die Tarifverträge zur Altersteilzeit und den Firmentarifvertrag zu verhandeln?

Hinzu kommt das ungeklärte Problem der von der GL geforderten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Dabei tauchen folgende ungeklärte Fragen auf, die von der GL ignoriert werden bzw. auf die nicht eingegangen wird:

Das Problem der absoluten Verschwiegenheitspflicht ist weiterhin ungelöst. Auch der Betriebsrat  wurde zusätzlich nochmals darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Rahmen des Gutachtens als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden.

Wie sollen die Mitglieder der Verhandlungskommission, Betriebsrat und ver.di Sekretär auf Fragen der Beschäftigten hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation reagieren, wenn von Ihnen gleichzeitig eine absolute Verschwiegenheitspflicht verlangt wird? Einerseits wird von den Beschäftigten abverlangt, dass sie 3 Stunden pro Woche unbezahlt arbeiten sollen, gleichzeitig dürfen den betroffenen Beschäftigten keinerlei Informationen über die wirtschaftliche Situation zugehen.

2011 wurde das im Auftrag des Betriebsrats erstellte wirtschaftliche Gutachten allen Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsversammlung im Klösterle vorgestellt. Durchaus vergleichbar mit heute…; Wie gehen wir in dieser Situation damit um?

Offen und  ungeklärt ist auch nach wie vor die Androhungen von Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen gegenüber dem ver.di-Sekretär. Auch hier soll gelten, dass alle erhaltenen Informationen der absoluten Verschwiegenheit unterliegen.

Eine Lösung dieses Problems versucht ver.di mit der GL zu finden. Bisher ist dies nicht gelungen!

Weitere Informationen finden Sie auch im Post vom 18.10.2015.

Sonntag, 18. Oktober 2015

Tarifverhandlungen für Buchbinderei und Versand!



Was will die Geschäftsleitung wirklich - tarifvertragliche Lösungen oder Zusatzverträge?

Betrachtet man alleine den Zeitablauf seit der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die GL am 29. Juni 2015, muss man befürchten, dass die Arbeitgeberseite keine tarifvertraglichen Lösungen will.

Weigerung der GL zu verhandeln
Die GL verweigert bisher jegliche inhaltliche Stellungnahme zu den beiden vorgelegten Tarifverträgen. Bereits nach knapp 50 Minuten war die erste „Tarifverhandlung“ am 10. September 2015 beendet.

Wirtschaftliches Gutachten für Druckerei
Nach langen Diskussionen einigte sich die Verhandlungskommission mit der GL, dass ein wirtschaftliches Gutachten für den Druckereistandort Nördlingen erstellt werden soll. Dies ist inzwischen geschehen und der Betriebsrat teilte der GL am 21. Sept. 2015 mit, dass die Präsentation des Gutachtens am 13. Oktober 2015 stattfinden soll und daran neben den Mitgliedern des Betriebsrats auch die Mitglieder der Verhandlungskommission teilnehmen werden.

Rolle rückwärts der Geschäftsleitung – Drohungen, Einschüchterungen…
Am 6. Oktober erklärte die kfm. Leitung gegenüber der Gutachterin nachdrücklich, dass die Präsentation des Gutachtens nur gegenüber dem BR erfolge dürfe, der Teilnahme der gewählten Mitglieder der Verhandlungskommission versage sie die Zustimmung. Problematisch sei auch die Teilnahme des ver.di-Sekretärs. Falls sie sich nicht daran halte, werde die GL rechtliche Schritte prüfen.

Am 9. Oktober erhielt der zuständige ver.di-Sekretär Rudi K. eine schriftliche Vereinbarung mit u. a. folgendem Inhalt zur Unterschrift vorgelegt:

Herr K. wird über alle ihm zugänglich gemachten Informationen im Rahmen der Verhandlungen, insbesondere hinsichtlich des wirtschaftlichen Gutachtens ….unbefristet auch nach Ablauf der Tarifverhandlungen gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Pflichten ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro zur Zahlung fällig.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Wie sollen Mitglieder der Verhandlungskommission, die keine BR-Mitglieder sind, Tarifverträge, gegebenenfalls auch einschließlich eventueller Sanierungsbeiträge der Beschäftigten, verhandeln, wenn sie von der Präsentation ausgeschlossen werden und somit die konkrete wirtschaftliche Situation nicht kennen?
 
Absolute Geheimhaltungspflicht – Transparenz Fehlanzeige
Mittlerweile hat sich bei der GL wohl seit 12. Oktober doch noch die Erkenntnis durchgesetzt, dass man diesen Personenkreis so nicht ausschließen kann. Das Problem der absoluten Verschwiegenheitspflicht ist jedoch weiterhin ungelöst. Auch der Betriebsrat  wurde zusätzlich nochmals darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Rahmen des Gutachtens als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden.

Wie sollen die Mitglieder der Verhandlungskommission und des Betriebsrats auf Fragen der Beschäftigten hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation reagieren? Von Anfang an war klar, dass die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands das letzte Wort zur Annahme eines Verhandlungsergebnisses haben.

Die Rechnung der GL kann so nicht aufgehen:
„Wir verweigern den Kolleginnen und Kollegen alle relevanten Informationen, wollen aber ohne Einschränkung 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche“!
Was soll diese nicht nachvollziehbare Aufgeregtheit auf der Arbeitgeberseite.

2011 wurde das im Auftrag des Betriebsrats erstellte wirtschaftliche Gutachten allen Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsversammlung im Klösterle vorgestellt. Durchaus vergleichbar mit heute…

GL lehnt Tarifvertrag zur Altersteilzeit ab und praktiziert Strategie des Schweigens…
Die GL hat den Tarifvertrag zur Altersteilzeit einseitig, ohne Rücksprache mit der Verhandlungskommission von der Tagesordnung für die 2. Tarifverhandlung am 20. Oktober gestrichen. Mit Schreiben vom 12. Oktober machten wir als  Verhandlungskommission der AG-Seite erneut deutlich, dass alle Themen einschließlich des Tarifvertrages zur Altersteilzeit zu verhandeln sind.

Zu beiden Tarifverträgen hat sich die GL bis heute nicht geäußert.
Nach rund 14(!) Wochen des Schweigens erwarten die Beschäftigten endlich inhaltliche Aussagen und konkrete Gespräche der GL zu allen vorgelegten Tarifverträgen. Wenn dies geschehen ist, sind wir auch bereit, mit der AG-Seite das Thema Arbeitszeit zu beraten.
Eine klare Antwort, ob am Dienstag, 20. Oktober die 2. Tarifverhandlung stattfinden kann, ist bis heute (18. Oktober) nicht eingegangen. Es heißt nur, grundsätzlich ja, aber…

Zusatzverträge ab 2016: Ja oder Nein?
In der Buchbinderei wird nun wieder einmal das Gerücht über Zusatzverträge gestreut. Auch eine Verbindung zwischen Zusatzverträgen und Kündigungen wird in Latrinenparolen hergestellt, um die Kolleginnen und Kollegen einzuschüchtern.

Widerspricht die GL diesen Gerüchten eindeutig? NEIN!

Oder setzt sie diese Gerüchte sogar selbst in die Welt? Wir wissen es nicht!

Von unserer Seite zur Klarstellung:
Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter kann wegen der Weigerung einen Zusatzvertrag zu unterschreiben gekündigt werden. Das ist definitiv kein Kündigungsgrund! (Maßregelungsverbot § 612a BGB)

Auch 2011 wurde niemandem wegen der Weigerung, einen Zusatzvertrag zu unterschreiben, gekündigt. Selbst die Kolleginnen und Kollegen, die über das Arbeitsgericht ihre Unterschriften unter die Zusatzverträge erfolgreich angefochten haben, erhielten keine Kündigung!
 
 
 
 
 
 

Sonntag, 11. Oktober 2015

DGB Rechtsschutz erstreitet 33,4 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder


Jena: „Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil“

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat 2014 in Bayern für Gewerkschaftsmitglieder 33,4 Millionen Euro vor Gericht erstritten. Die größte Summe entfällt auf Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts (26,6 Millionen Euro), gefolgt vom Sozialrecht (6,3 Millionen Euro) und vom Verwaltungs- bzw. Beamtenrecht (0,5 Millionen Euro).

Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, sagt dazu: „Der DGB Rechtsschutz verhilft den Beschäftigten zu ihrem Recht. Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil. Die enorme Summe beim Arbeitsrecht lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten gesetzeswidrig verhalten.“ Die DGB-Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben.

Der DGB Rechtsschutz hat 2014 in Bayern in 13.717 Fällen Gewerkschaftsmitglieder vor Gericht vertreten. Davon wurden 8.194 Fälle (60 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 5.157 Fälle (38 Prozent) vor Sozialgerichten und 366 Fälle vor Verwaltungsgerichten (2 Prozent). Bei den meisten arbeitsrechtlichen Streitfällen ging es um Arbeitsentgelte (34 Prozent) oder Kündigungen (26 Prozent).

„Der große Anteil der Verfahren um Arbeitsentgelte und Kündigungen zeigt, dass die Beschäftigten auch bei einer guten Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt um ihre existenziellen Rechte kämpfen müssen, nämlich um ordnungsgemäße Gehaltszahlungen und um ihre Arbeitsplätze“, sagt Jena.

Vor den Sozialgerichten betrafen die meisten Fälle Fragen der Renten-, Unfall- und Krankenversicherung (30 Prozent), der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (27 Prozent) sowie des Schwerbehindertenrechts (18 Prozent). Den größten Anteil bei den Fällen vor den Verwaltungsgerichten (Beamtenrecht) hatte das Schwerbehindertenrecht (36 Prozent).

DGB Bayern
PM Nr. 54 // München, 8. September 2015

Montag, 5. Oktober 2015

Geschäftsleitung kündigt Betriebsvereinbarung zur Leiharbeit!


 
Geschäftsleitung tut alles, um Tarifgespräche zu erschweren!

Nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die GL erfolgt die nächste Kündigung einer Betriebsvereinbarung. Anscheinend versucht die GL auch mit dieser Kündigung Rechte des Betriebsrats und der betroffenen Arbeitnehmer deutlich einzuschränken oder gänzlich zu streichen. Wie anders ist ein solches Vorgehen zu erklären, ohne dass mit dem Betriebsrat vorher darüber gesprochen wurde.

Es stellen sich somit folgende Fragen:
 
  • Soll die Leiharbeit bei C.H. Beck komplett abgeschafft werden?
  • Sollen im Gegenzug die Werkverträge (alles noch legal?) bei C.H. Beck noch weiter ausgeweitet werden?
  • Oder soll mit der Kündigung in erster Linie der Zweck verfolgt werden, den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen (Teil der Vereinbarung) in der Buchbinderei aufzuheben und dadurch noch mehr Druck auf die Beschäftigten der Buchbinderei auszuüben?
Zusätzliche Belastung der Tarifgespräche durch Geschäftsleitung!

Durch diese Kündigung werden auch die Tarifgespräche zwischen ver.di und der GL zusätzlich belastet, denn beim Thema Leiharbeit wird im vorgelegten Tarifvertrag Bezug auf entsprechende - bislang geltende - Vereinbarungen mit dem Betriebsrat genommen

Es wird sich zeigen, ob die Geschäftsleitung in Nördlingen weiterhin daran arbeitet und alles daran setzt, Rechte des Betriebsrats und der Belegschaft abzubauen und Tarifbedingungen mehr und mehr zu verschlechtern!

Es wird sich zeigen, ob diese Rechnung aufgeht oder ob es gelingt, durch den möglichst geschlossenen Widerstand der Belegschaft einen Strich durch sie zu machen!