Mittwoch, 27. April 2016

Geschäftsleitung kündigt den Tarifvertrag für Buchbinderei und Versand!

Standort Nördlingen soll wohl tariffreie Zone werden!

Die Geschäftsleitung kündigte mit Schreiben vom 26.04.2016 gegenüber ver.di Bayern, den zwischen der Geschäftsleitung und ver.di bestehenden Tarifvertrag für die Buchbinderei und den Versand zum 31.10.2016.

Weitere Informationen hierzu folgen…
 

 
 

Dienstag, 26. April 2016

Warnstreiks im öffentlichen Dienst!

Beschäftigte im öffentlichen Dienst streiken für eine anständige Entgelterhöhung! 


Augsburg: Ver.di  hat am Dienstag Beschäftigte zahlreicher Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Bayern zu Aktionen und Warnstreiks aufgerufen. Annähernd 8.000 TeilnehmerInnen, davon mehr als 750 Auszubildende, beteiligten sich an den Kundgebungen in Augsburg, Ingolstadt, München, Regensburg, Passau, Straubing, Würzburg und Kempten und stellen den bisherigen Höhepunkt der Arbeitsniederlegungen in Bayern dar.

 
 
 

 
 
 
Und die Beschäftigten des Theaters Augsburg kämpfen zusätzlich für faire Arbeitsbedingungen, eine rasche Sanierung des Theaters und existenzsichernde Arbeitsplätze am Theater Augsburg.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Montag, 25. April 2016

Landesarbeitsgericht München bestätigt Kläger!


Streichung der Jahresleistung in 2014 und des Urlaubsgeldes bei Appl in Wemding waren nicht rechtens!
Das Landesarbeitsgericht München bestätigte im Wesentlichen die Urteile des Arbeitsgerichts Augsburg hinsichtlich der Streichung der Jahresleistung und des Urlaubsgeldes in 2014 bei Appl in Wemding.
Weitere Informationen dazu unter:

ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

 Rechte durchsetzen-

 Pluspunkte für ver.di-Mitglieder!

Sonntag, 17. April 2016

Personalabbau a la Beck II

Seit rund 20 Monaten findet in der Druckerei des Beck Konzerns in Nördlingen ein schleichender, aber stetiger Personalabbau statt. Dieser Prozess, den die Nördlinger Führung (vermutlich nach Vorgaben der Unternehmensleitung in München)  vorantreibt, ist wohl noch nicht beendet und geht somit weiter.

Die Varianten der Geschäfts- und Personalleitung nach denen hier vorgegangen wird sind: Aufhebungsvereinbarungen, ordentliche betriebsbedingte Kündigungen und (zunehmend!) personen-  bzw. verhaltensbedingte Kündigungen.

Personalabbau hat auch Gesichter…
 
 
58 Jahre
43 Jahre im Betrieb
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
57 Jahre
39 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
60 Jahre
44 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
50 Jahre
14 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
49 Jahre
22 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
45 Jahre
22 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
59 Jahre
45 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
57 Jahre
43 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
52 Jahre
21 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
61 Jahre
25 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
61 Jahre
25 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
53 Jahre
24 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abteilung Satz im Focus der Geschäftsleitung!
Klar und deutlich ist zu erkennen, dass im Bereich Satz Beschäftigte abgebaut werden sollen. Allein 7 ArbeitnehmerInnen mussten hier nach dem Willen der Nördlinger Führung ihren Arbeitsplatz aufgeben bzw. haben diesen verloren.
Die Nördlinger Geschäftsleitung hat auch keine Skrupel langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt zu kündigen.

Auch langjährige Beschäftigung und Alter schützen nicht vor Kündigung!
Unter den 12 Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind allein 6 Beschäftigte die 55 Jahre und älter sind. Auch bei Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahren scheut sich die Geschäftsleitung nicht, solch langjährige Mitarbeiter zu kündigen.

Wer hier also in Jahrzehnten für das wirtschaftliche Gedeihen des Betriebes seine Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit verschlissen hat, wird ohne Hemmungen hinausgeworfen.

Tarifvertragliche und altersgerechte Regelungen sind für die Geschäftsleitung ein Tabu, Kündigungen bzw. Personalabbau von langjährigen Beschäftigten jedoch nicht!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.

Kündigungen sind ja auch leichter auszusprechen (und billiger!), als ernsthaft über tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit zu sprechen!

 

 

Freitag, 15. April 2016

Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für Sonntagsarbeit bei Amazon in Graben rechtwidrig!

Verwaltungsgericht Augsburg stärkt den arbeitsfreien Sonntag und bestätigt ver.di!

Augsburg, 15.4.2016. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 14.04.2016 entschieden, dass die Genehmigung der Regierung von Schwaben für Sonntagsarbeit am 18.12.2015 beim Versandhändler Amazon rechtwidrig war. Damit bestätigte das Gericht die Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg, sowie des Oberverwaltungsgerichts München aus dem Dezember 2015, die in Eilverfahren entschieden wurden.

Gericht bestätigt ver.di, dass es keinen Anlass für Sonntagsarbeit gab!

„Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein deutliches Zeichen für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags bei Amazon und stellt klar, dass die Hürden für Unternehmen hoch sind, Sonntags zu arbeiten“, so Thomas Gürlebeck, ver.di Sekretär für den Handel in Augsburg. Nach Meinung des Gewerkschafters ist die Kritik an dem Gewerbeaufsichtsamt berechtigt: „Die Behörden, hier die Regierung von Schwaben, muss aus seiner Sicht konsequenter und genauer die Notwendigkeiten für Sonntagsarbeit prüfen. An den Haaren herbei gezogene Begründungen wie mögliche Kundenunzufriedenheit dürfen nicht dazu führen, dass Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer/Innen zur Makulatur werden. Sollte so eine Genehmigungspraxis Schule machen bedeutet das nichts anderes wir eine Aushebelung des Grundgesetzes. Nachdem ver.di auch 2015 im Weihnachtsgeschäft zu Streiks aufgerufen hat, gab das Gewerbeaufsichtsamt sein Neutralitätsgebot auf.“, kritisiert Thomas Gürlebeck die Behörde.

Amazon schafft sich selbst den Anlass für Sonntagarbeit!

Amazon begründet die aus ihrer Sicht notwendige Sonntagsarbeit u.a. mit dem abgegebenen Lieferversprechen an die Kunden. Auch werde der Standort Graben von der Muttergesellschaft in Luxemburg in Wettbewerb mit den anderen deutschen und europäischen Amazonstandorten gesetzt. „Es ist schon unglaublich wie Amazon hier versucht hat, die selbstgewählte Unternehmensstruktur als Begründung zu nehmen. Das ganze Jahr verhält sich Amazon in Deutschland wie ein Konzern und dann wenn es um Sonntagsarbeit geht, tut man so, als ob man in Graben ein eigenständiges Unternehmen sei,“ so Gürlebeck. Der Gewerkschaftssekretär stellt klar: „Tatsächlich ist es so, dass Amazon mit diesem Antrag, auf die im Weihnachtsgeschäft angekündigten und durchgeführten Streiks reagiert hat, um so die liegengebliebenen Päckchen versenden zu können.“

"Amazon ist nur eines der vielen negativen Beispiele, wie Handelskonzerne versuchen den Sonntag als Ruhetag abzuschaffen. Es wird bewusst die Missachtung und Unterwanderung des Grundgesetzes seitens der Konzerne in Kauf genommen. Dies dürfen und lassen wir uns nicht gefallen und kämpfen weiter für den Sonntag als arbeitsfreien Tag, denn der Sonntag ist und bleibt unser gesellschaftlicher Zeitanker.“, so Thomas Gürlebeck abschließend.
 
 
 

Sonntag, 10. April 2016

Donnerstag, 7. April 2016

Aktuelle Entscheidungen zum Arbeitsrecht


Gewerkschaftszugehörigkeit
Arbeitgeber darf nicht danach fragen

Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten ArbeitnehmerInnen, zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Denn mit dieser Information könnte der Arbeitgeber eine Streikandrohung unterlaufen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. November 2014

Handy im Betrieb
Verbot ist mitbestimmungspflichtig

Ein generelles Verbot der Benutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Arbeitsgericht München, Beschluss vom 18. November 2015


Samstag, 2. April 2016

Werkverträge und Leiharbeit - Missbrauch stoppen!

Der Missbrauch von Leiharbeit nimmt immer mehr zu.
Viele Arbeitgeber reduzieren die Leiharbeit nicht, sondern bauen sie sogar weiter aus. Im Juni 2015 waren in Deutschland über 960.000 Menschen in Form von Leiharbeit beschäftigt. Im Vergleich zum Juni 2013 sind das fast 100.000 Beschäftigte mehr.

Problem Werkverträge
Neben zeitlich befristeten Arbeitsverträgen und Leiharbeit haben die Arbeitgeber mit dem Werkvertrag einen weiteren Weg für sich entdeckt, die Schutzmechanismen des Arbeitsrechts auszuhebeln. Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung stuft viele Werkverträge als rechtlich problematisch ein.

Alle Branchen betroffen
Der DGB Bayern stellt branchenübergreifend eine zunehmende Spaltung der Beleg-schaften durch Leiharbeit und Werkverträge fest. Es besteht eine Art Mehrklassengesellschaft in den Betrieben und Dienststellen. Hunderttausende Kolleginnen und Kollegen werden schlechter bezahlt und schlechter behandelt als die Stammbelegschaft, sei es in der Automobilindustrie, im Baugewerbe oder im Krankenhaus. Lohndumping und geringere Sozialstandards sind die Folgen. Damit nimmt auch der Druck auf die Stammbelegschaften zu.

Regulierung notwendig
Eine sinnvolle Nutzung der Leiharbeit und Werkverträge stellt niemand in Frage. Wo jedoch Löhne gedrückt, Arbeitnehmerrechte unterlaufen und Mitbestimmungsrechte ausgehebelt werden, ist die Grenze deutlich überschritten. Leiharbeit muss auf seine Kernfunktion der Spitzenabdeckung zurückgeführt werden. Werkverträge müssen besser von der Leiharbeit abgegrenzt werden. Der DGB Bayern fordert von den politisch Verantwortlichen, dem systematisch betriebenen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen endlich ein Ende zu setzen.
 
Wir lassen uns nicht spalten!
Kommt zur Kundgebung am
9. April 2016 in München
11 Uhr, Odeonsplatz

Für die Musik haben wir mit Samy Deluxe, Markus und Geyer Sturzflug drei Bands gewinnen können, die für gute Stimmung sorgen werden.

Anmeldungen bei ver.di Augsburg (bz.augsburg@verdi.de) oder bei Eurem Betriebsrat zwingend bis Mittwoch, den 6. April 2016 erforderlich.

Bitte gebt neben Eurem Namen bei der Anmeldung auch eine Erreichbarkeit (Telefon, Mail) an, damit man Euch in Notfällen z.B. über geänderte Abfahrtzeiten informieren kann.

Nördlingen, Kaiserwiese 07:15 Uhr
Donauwörth, Parkplatz Schwabenhalle 07:55 Uhr

Die oben genannten Abfahrtzeiten sind vorläufige Abfahrtzeiten und können sich noch geringfügig verändern.